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Gast
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Hallo.
also ich habe einen typischen Fall eines Halbfertigteils als Unterzug mit einer Ortbetondecke. Der Unterzug wurde inkl. Fugenbewehrung für Schubkraftübertragung in der Fuge bemessen. Im Bereich des Trägerauflagers befindet eine Trägerausklinkung, die nach dem Stabwerksmodell bemessen wurde. Nun zur Frage: Muss eine Bemessung der Schubkraftübertragung auch in der Fuge über dem Trägerauflager geführt werden? Ich sehe dass so; duch die Ausbildung der Druckstrebe (im Stabwerksmodell für Trägerausklinkung) wird die Fuge zwischen Fertigteil und Ortbetonergänzung gänzlich überdrückt. Eine Bemessung für den reduzierten Trägerquerschnitt über dem Auflager, analog der sonstigen Fugenbemessung, würde viel zu große Fugenbewehrung(Bügel) ergeben und würde auch der angesetzten Modellbildung und dem Kräfteverlauf wiedersprechen. Wie ist Eure Meinung zum Thema? Habe ich etwas übersehen oder gibt es noch andere Argumente, sowohl pro als auch contra. Gruß André |
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hallo,
m.E. muss die Verbundfuge bis zum Auflager nachgewiesen werden. Wo liegt denn die Fuge? Handelt es sich um eine örtl. aufbetonierte Platte? Ist diese beim Nachweis des ausgeklinkten Auflagers berücksichtigt? Es ist sicherlich vertretbar, im direkten Auflagerbereich die Normalspannung aus der letzten Druckstrebe zu berücksichtigen. Diese ergibt sich aus dem D-Bereichsnachweis am Auflager mit oder ohne Ausklinkung. Ob damit der Reibungsanteil mue * sigma ausreicht, die Längskraft aufzunehmen, entscheidet der individuelle Nachweis. gruß dvog |
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Hallo dvog!
Gott sei Dank, ist der Nachweis der Verbundspannungen nach der Novelle der DIN 1045 nicht mehr so katastrophal wie vorher. In einer MB - News stand dazu mal ein interessanter Aufsatz von Prof. Goris. Habe mir die Seiten damals extra kopiert. Werde versuchen die Datei anzuhängen. Wenn es nicht klappen sollte, werde ich die Datei auf unserem Server zur Verfügung stellen. Gruß Heine I never make stupid mistakes, only very clever ones!
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I never make stupid mistakes, only very clever ones!
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Der Upload (so wie einige andere Dinge) geht hier schon seit der Umstellung nicht mehr und wird scheinbar wohl auch nicht behoben.
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Danke Heine und dvog.
Die Verbundbewehrung ist klar. Nur die Sache genau über der Trägerausklinkung (TA) im Bereich des Auflagers war unklar. Der Bemessungsschnitt für die maßgebende Querkraft liegt unmittelbar vor der Trägerausklinkung. Im Auflagerbereich (TA)ist ja nur die Druckstrebe vorhanden. Ich lege die ermittelte Verbuindbewehrung vom Bemessungsschnitt einfach bis über die TA. Mal sehen ob der Prüfer mit geht. Gruß André |
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