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Gast
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Hallo Wanderbursche,
das hört sich ja schon verschärft nach Biegetorsionstheorie II. Ordnung an. Ich weiß, du benutzt Sofistik als Statik-Software. Wenn die Software korrekt nach Biegetorsionstheorie II. Ordnung rechnet (das tut sie m.W.), warum dann noch den Umweg über Lambda, ky, etc gehen. Nach Biegetorsionstheorie II. O. ist der BDK-NW mit dem Spannungsnachweis erschlagen, vorrausgesetzt, die Imperfektionen sind in maßgebl. Richtung angesetzt und man hat die erste Eigenform "erwischt". Das verhält sich doch analog zum BK-NW ... Gruß und einen schönen Arbeitstag wünscht Mitch |
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Letzte Änderung: von Mitch.
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Guten Morgen
![]() Treppenwange? Biegedrillknicken? hmmm... Liegen die Stufen zwischen den Wangen? Dann nehmen die Stufen die ungewollte Torsion auf und es ist kein Biegedrillknicknachweis erforderlich. Vielleicht sollte der Ersteller dieses Beitrags mal die Randbedingungen ein wenig erleutern. ![]() Gruß aus Entenhausen Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo nach Entenhausen,
...dann will sich der "Ersteller dieses Beitrags" mal zu den Randbedingungen äußern: ja, es befinden sich Treppenstufen aus Holz zwischen den Treppenwangen (welche keine Hohlprofile sind, wie hier irrtümlicherweise ganz oft unterstellt wird). Zusätzlich werden die Wangen im Abstand e=1.50 kleine I-Träger eingefügt -> so dachte ich mögliches Biegedrillknicken zu vermeiden. Das Problem ist mein Prüfer, welcher angefangen hat Erbsen zu zählen. Der Prüfer verlangt den Biegedrillknicknachweis, weil er da eine Gefahr sieht. Soviel zu meinen "Randbedingungen" |
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Hallo tbeHCE
![]() ich nehme mal folgendes an: Du hast einen Treppenlauf mit Zwischenpodest als Einfeldträger zu bemessen. Z.B. Laufbreite 1,500m, erster Lauf 3,800m, Zwischenpodest 1,500m, zweiter Lauf 3,700m - so, oder so ähnlich. Deine Wangen bilden ausserdem noch die Unterkonstruktion für die absturzsichernden Geländer. Durch das Geländer werden die Wangen planmäßig auf Torsion beansprucht. Die Beanspruchung liegt irgendwo bei vielleicht 1,2kNm/m. Diese Torsionsbeanspruchung dürfte schon höher sein als die ungewollte Torsionsbeanspruchung aus Biegedrillknicken. Nun werden ja Treppenläufe gerne mal aus Flachstahl hergestellt. Z. B. bei einer einfachen geschosshohen Industrietreppe mit Gitterroststufen. Diese Flachstahlwangen z. B. Fl. 200x8mm sind so flatterig, dass erst mit Einschrauben der Stufen die Treppe überhaupt standsicher ist. Die Stufen übernehmen hierbei definitiv die horizontale Aussteifung der Treppenwange. Ein Biegedrillknicknachweis gem. DIN 18800 wäre für diese Wangen kaum zu erbringen. Nun hast du ja Holzstufen. Vielleicht 50mm stark. Diese können z. B. über an die Wange angeschraubte Winkel oder angeschweißte Flachstähle angeschlossen werden. Zumindest hast du einen zugfesten Anschluss zwischen Stufe und Wange. Und dieser zugefeste Anschluss reicht aus die Treppenwangen im Laufbereich zu stabilisieren. (kommt natürlich auch immer ein bischen auf die Detaiausbildung an) Was mir noch einfällt: du brauchst eigendlich Untergurtverbände um die horizontale Aussteifung deines Zwischenpodestes zu gewährleisten. Also drei Kreuze unterhalb der Stufen und Podeste. Sonst kann sich evt. dein Zwischenpodest in Querrichtung aufschaukeln. Ich wünsche dir viel Erfolg beim Argumentieren mit dem Prüfer ![]() Gruß aus Entenhausen Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hi,
schwieriges Problem da gleichzeitig Torsion aus Handlaufkräften wirkt. Würde das Tragwerk räumlich abbilden -mit dem Geländer-, die äußeren Lasten aufbringen um erstmal zu vernünftigen Werten der Schnittgrößen und resultierenden Spannungen auf der Designebene zu kommen. Dann die Wangen als Stabzüge zwischen ihren Halte- bzw. Einspannpunkten (konstruktiv als Gabellagerung auszubilden; = Auflager oder auch Aussteifungsstäbe im Podestbereich) definieren und für diese Stabzüge den BDK-Nachweis führen. Sollte im RSTAB funktionieren wenn man das entsprechende Modul (BGDK) so überlistet das man den Vollquerschnitt als Doppel-T simuliert. Habe ich gerade mal an einem Einfeldträger ausprobiert und funktioniert. Gruß Ronny ![]() |
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Letzte Änderung: von Ungenormter.
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