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Aw: alte/neue Schneelast + Photovoltaik 21 Mär 2011 18:22 #35593

Hallo,
Zitat:'Irgendwie steh ich grad voll auf dem Schlauch !'

Das ist nicht notwendig.

Aus der von dir zitierte Quelle könnte man im Umkehrschluß lesen, daß ausreichende Tragsicherheit gegeben ist, wenn die Summe aus neuem Eigengewicht (einschl. PV-Module) und Schneelast nicht größer ist als die damals angesetzten Lasten Eg. + Schnee. Das wäre ein Sonderfall, wenn z.B. die anzusetzende Schneelast nach neuer Normung geringer ausfällt als damals vorgeschrieben und berechnet.

Genau genommen ist die o.a. Lesart aber als grob vereinfachend zu sehen. Sie gilt nicht für Tragwerke, für die ggf. einseitige Belastung bemessungsbestimmend ist (z.B. Rahmen), falls die PV-Elemente nur einseitig auf der Südseite montiert werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob die Elemente z.B. geneigt aufgestellt werden (erheblich andere Wind- und Schneelasten) oder der Dachneigung folgen (bei Unterströmung aber höhere Windsoglasten).

Kurz: Bei Einfeldbalken mag die schnelle Betrachtungsweise über Summe Eg + s funktionieren, falls Windsog nicht maßg. ist. Sonst eher nicht. Dann mußt du das statisch nachweisen.

Gruß
mmue

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Aw: alte/neue Schneelast + Photovoltaik 23 Mär 2011 07:44 #35612

Hallo MMUE,
so richtig klar wird mir das immer noch nicht !

Ich habe eine Stahlhalle aus dem Jahr 1999, mittlerweile steht diese Halle in den Lastzonen "SZ: 2 mit Nd. TE" und "WZ:4 Küste".
Wie soll ich hier nun die Schneelast abmindern?

Heißt es, ich darf in meiner neuen Berechnung die angesetzte Schneelast von früher mit 0,75 auf den Stand von heute also 0,68 verkleinern, dabei erhöhe ich das EG um die PV-Anlage. Wenn dann mein nachzuweisender Rahmen mitspielt ist alles in Ordnung.

Falls nicht, müsste ich den Rahmen verstärken, dann aber den verstärkten Rahmen komplett nach neuster Norm nachweisen. Wenn das der Fall sein sollte, werden höchstwahrscheinlich alle Anschlußpunkte (First, Rahmenecke etc.) versagen.
Und dann noch den Nachweis der Gründung.

Wie würdest du es angehen?

Gruß
Christian

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Aw: alte/neue Schneelast + Photovoltaik 23 Mär 2011 09:40 #35615

Hallo Christian,

"Durch die Montage der Photovoltaikmodule wird die aufnehmbare Schneelast um
das Gewicht der Module reduziert."

Dieser Satz besagt ja nicht, dass die anzusetzende Schneelast reduziert wird, sondern die durch das System aufnehmbare.
Das heißt also, wie schón mehrfach beschrieben, das Sytem ist mit zusätzlicher Eigenlast aus PV-Module plus
voller Schneelast nach momentan gültiger DIn 1055-T.5 erneut nachzuweisen.

Dieser Nachweis kann zunächst nach alter DIN gemäß Bestandsstatik erfolgen, sollten jedoch Verstärkungen notwendig
sein, sind diese nach heute gültiger Norm nachzuweisen.


Gruß
lessy

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Aw: alte/neue Schneelast + Photovoltaik 05 Sep 2011 18:43 #37722

Hallo Kollegen,

ich muß jetzt hier auch nochmal nachfragen. Der Absatz:

• Nur unter Ansatz der alten Lastnormen statisch nachweisbare Belegung einer
Dachhaut mit Photovoltaikelementen:

Durch die Montage der Photovoltaikmodule wird die aufnehmbare Schneelast um
das Gewicht der Module reduziert. Die Standsicherheit des Gebäudes wird also
gegenüber dem bestandsgeschützten Zustand verändert. Von einer Ertüchtigung
des Tragwerks kann dann abgesehen werden, wenn das vorhandene Tragwerk
für die Zusatzlasten aus den Modulen immer noch ausreichend dimensioniert ist.


könnte verwirrender nicht formuliert werden können.

Ich lese das so:

Eine bestehende Halle wird nach alten Last- und Bemessungsnormen (DIN 1055 und 1052),
aber mit erhöhten Eigenlasten aus Photoviltaik nachgerechent. Wenn noch alles paßt ist es O.K..
Sollte die Konstruktion nicht ausreichend tragfähig sein, müssen Verstärkungen nach derzeit gültigen
Last- und Bemessungsnormen nachgewiesen werden. Und der Rest? Bleibt der unberührt?

Wie seht Ihr das?
Ich habe eine Binderkonstruktion, die nach alter Last- und Bemessungsnorm mit den Photovoltaikelementen
noch nachweisbar ist. Ist dies dann O.K.?

Grüße aus Thüringen
Pet

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Aw: alte/neue Schneelast + Photovoltaik 07 Sep 2011 05:13 #37747

Bei einer Bestandsveränderung sind die aktuellen Lastannahmen anzuwenden.


Kann die Konstruktion mehr Schneelasten aufnehmen als anzusetzen wäre, so kann hier das PV-Eigengewicht eingerechnet werden.


Beispiel:

1,00 kN/m² Schnee aufnehmbar
0,80 kN/m² Schnee anzusetzen
0,20 kN/m² "Reserve" z. B. für PV


So hätte ich dies verstanden


Warten wir ab, was die "Reform" der 1055-4 bringt ...

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Aw: alte/neue Schneelast + Photovoltaik 07 Sep 2011 06:54 #37757

Hallo Christoph1,

ich sehe das etwas anders, wenn man sich diese Stellungnahme

Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) Hinweise und Beispiele zum Vorgehen beihttp://www.is-argebau.de/Dokumente/42310633.pdf#page=4&zoom=70,700,500&pagemode=thumbs

im gesamten durchliest (siehe auch Pkt. 4). Dazu noch das zitierte Beispiel. Im Gespräch mit anderen Kollegen
wurde die selbe Auffassung vertreten, daß bei Nachweisbarkeit mit den alten (Last- bzw. Bemessungs-)Normen
und neuen Zusatzlasten es zulässig ist. Ist wohl auch schon bei Prüfern so durchgegangen.

@all:
Gibt es noch weitere Meinungen hierzu, vieleicht liest ja auch ein Prüfer mit ?


Grüße aus Thüringen
Pet

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