Hallo!<br />
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Es soll eine 5 Jahre alte Schraubenverbindung (HV 10.9) überprüft werden. Gibt es zu diesem Thema einen "schlauen Satz" (DIN), ob das möglich ist oder ob die Schrauben dann getauscht werden müssen?<br />
Die Verbindung ist hauptsächlich zugbeansprucht und nicht wie eine GV-Verbindung vorbehandelt.<br />
Die Angaben aus DIN 18800 T7 Abs. 3.3.3.3 beziehen sich eigentlich auf eine GV-Verbindung zur Überprüfung nach der Montage.<br />
Hat jemand etwas passenderes?<br />
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Vorab Danke und viele Grüße,<br />
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Stefan<br />