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Hallo Kollegen,
ich habe im Stahlbau das erste Mal den Fall, dass wir eingespannte Stützen mittels einbetonierten GEWI-Stählen verankern sollen. Da wir bei eingespannten Stützen normalerweise die Ankerstangen vorspannen, habe ich den Statiker gefragt, ob die GEWI-Stähle auch vorgespannt werden sollen wegen klaffender Fuge zum Beton. Daraufhin meinte dieser nur, dass lediglich die Kontermutter mit dem Anzugsmoment gemäß Zulassung aufzudrehen ist und eine Vorspannung der Stützenfußplatte nicht üblich sei. Hat jemand Erfahrungen damit und kann mir einen Tipp geben? Wofür werden die GEWI-Stähle im Stahlbetonbau eingesetzt, wird die komplette durchlaufende Bewehrung damit ausgeführt (mit Muffenstößen)? Oder nur zur Verankerung von Einbauteilen? Konnte im Netz leider nur die Zulassung für die Verbindungsbauteile finden, eine Anwenderbroschüre oder Ähnliches war nicht zu finden! Wer kennt sich aus? Gruß Michi Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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hi,
für deutschland: www.annahuette.de/05_downloads.html?SYS_MNU03_00_current_mp=6 ob ausreichender korrosionsschutz herstellbar ist, ob das system für den von dir geplanten einsatz in ordnung ist, weiss ich nicht: in der bauregelliste nicht enthalten, daher zulassung erforderlich - gilt die zulassung für die verankerung von stahlplatten? falls nein, würde ich auch in e. ZiE kein problem sehen, ingenieurtechnisch ist das kein handhabbar .. aber baurechtlich? (aus diesem grund haben wir bisher bewehrungsstahl mit metrischen gewindebuchsen eingesetzt) mich würden dazu auch andere meinungen interessieren.. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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