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Hallo galpeter,
mir gefällt die Konstruktion auch nicht. Aber was mache ich, wenn ich einen bestehenden Anschluss einzuschätzen habe. Ist er überhaupt zulässig und was kann ich ihm zumuten. Gruß Mahr |
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Holz kann in Faserlängsrichtung keine Kraft übernehmen - daher auch die Beschränkung bis 45° - darüberhinaus ist die Gefahr zu gross.
Abschätzung was man solch einem Anschluss zumuten kann - kann man eigentlich nur schätzen oder noch besser KEINE Kraft zuordnen |
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Christoph1 schrieb:
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Die Formulierung war nicht gerade glücklich von mir gewählt ....
Natürlich kann Holz in Längsrichtung Kräfte aufnehmnen (sonst würde ja keine Stütze funktionieren....) - was ich meinte: Am Hirnholzende können Zugkräfte in Längsrichtung nicht aufgenommen werden - deshalb ja der Querbolzen, der die Kräfte einleitet. Bei zu flacher Neigung ist die Vorholzlänge wohl zu gering und die Kräfte vom Querbolzen würden das verbleibende Vorholz abschären. Wenn man hiernach geht www.huellinghorst.de/pdf/07baubeschlaege.pdf wäre die Abminderung der Neigung gar nicht so schlimm. Lieg ich da so falsch? |
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Christoph1 schrieb:
Die zu kleine Vorholzlänge für den Querbolzen ist in meinem Fall nicht das Problem. Mir gehts um die Querkrafttragfähigkeit der Verbindung, wenn der Anschlußwinkel phi < 45° ist. In meinem Fall ist der Anschlusswinkel mit 26,5° so spitz, dass die Bolzen zur Dübelsicherung durchgesteckt sind (kein Querbolzen erforderlich). Gruß Mahr |
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Hallo,
Habe das so verstanden, daß der Bolzen rechtwinklig zum Hauptträger angeordnet den HT und NT zusammenpreßt und der Dübel zur Übertragung von Scherkräften dazwischensitzt. Das ist zwar so nicht explizit genormt, aber wenn die anderen üblichen Bedingungen (Holzdicken, Randabstände, etc.) im Anschlußbereich eingehalten sind, dann trägt das auch. Wenn's dann noch nicht rechnerisch voll ausgelastet sein sollte (wegen etwaiger Unwägbarkeiten z.B. wg. Hirnholz), warum nicht? Gruß mmue |
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