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Schönen guten Abend zusammen!
Ich habe bei einem Projekt eine Stütze mit 30x100x400cm (bxlxh) welche als unten eingespannte Kragstütze ausgeführt werden soll, mit einem Elastomerlager zum darüber liegenden Steg. Auf die Stütze kommt eine ca. V-Last von 200kN. Die ursprüngliche Bemessung ging eigentlich nach dem Modellstützverfahren mit entsprechender Außermittigkeit für die V-Last. Damit die Stütze unten eingespannt ist, sollte sie horizontal und vertikal über ein paar Anker in den Altbeton verankert werden. Soweit zum eigentlich einfachen Teil. Nun will der Prüfstatiker aber, dass ich für die Stütze oben eine H-Last von 20% der V-Last ansetze. Ich habe aber weder in Holschemacher, Schneider oder der DIN einen Hinweis auf diese Last gefunden. Ich kenne diese 20%-Regel zwar von Konsolen, aber bei Stützen hab ich auch nie ein Beispiel gesehen, das so etwas macht. Auf Nachfrage beim Prüfstatiker meinte dieser, das die Stütze zu instabil ist und unten mit dem horizontalen Anker-Hebelarm von ca. 20 cm nicht richtig eingespannt werden kann (ist mit der zusätzlichen H-Last natürlich der Fall) und man lieber eine Fußplatte mit ca. 2x2 m machen soll. Letzteres ist sicher eine Lösung, aber keine die uns oder dem AG gefallen wird. Ich will jetzt zwar nicht dem Prüfstatiker widersprechen, aber ich finde es doch etwas seltsam, woher diese H-Last kommen soll, denn eigentlich bekomme ich mein Fußmoment ja bereits aus den Außermittigkeiten. Vielleicht kann mir ja jemand etwas Aufklärung verschaffen oder auch Argumente, wie ich diese H-Last vielleicht vermeiden könnte. |
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Hallo
Was ist denn das für ein Projekt? Wohnungsbau, Tribüne, Lagerhalle,... Andreas ..
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Es handelt sich einfach nur um die Stütze unter einem Bediensteg, der zwischen zwei Wehrfeldern verläuft. Die Stütze und der Steg liegen auch außerhalb des maximalen Hochwassers, so dass auch kein Wasserdruck anfallen würde, Anpralllasten ebensowenig. Verkehrslasten sind auf dem Steg auch nicht vorhanden, höchstens mal ab und zu ein Betriebsmitarbeiter. Angesetzt ist als Verkehrslast aber das übliche Menschengedränge.
Daher bin ich etwas irritiert. Gruß, Bernd |
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Moin
hast du keine Windlasten? Kann es sein, das der Prüfer die Windlasten/Stabilisierungslasten durch diesen Ansatz pauschal erschlagen will? Wobei natürlich 20% ein ganz schöner Brummer ist. (oder meinte er 1/20tel ?) Andreas ..
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Von Windlasten war zumindest nie die Rede bzw. es sind hier eigentlich auch keine ansetzbar. Wird die Stabilisierung des Systems nicht schon durch meine außermittige Vertikallast im Modellstützverfahren erreicht? Denn diese erzeugt ja das Moment im Fuß, welches durch horizontale Anker in den Altbeton aufgenommen wird.
Die 20% hab ich schriftlich, sind also leider kein Hörfehler von mir. Vielleicht will er die zusätzliche Horizontallast wirklich "einfach nur so", weil sonst keine Horizontalkräfte angreifen. Aber ich bin zumindest schon mal beruhigt, dass ich wohl keine Norm/Vorschrift übersehen habe, die so eine Kraft zwingend verlangt. |
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Hallo
Kenne auch keine Vorschrift betr. 20%. Allerdings könnte dieser Wert für eine Erdbebenbeanspruchung auf ungünstigem Baugrund angenommen werden. 15% sind auch in der Erdbebenzone 1 (SIA) möglich, da der Schwerpunkt der Last jedoch hoch liegt, könnten die 20% dem Rechnung tragen. MfG Aschi |
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