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Gast
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Wäre vielleicht eine Möglichkeit, da sich das Bauwerk wirklich in Zone 1 befindet.
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Gibt dir dein Prüfer keine Antwort, wenn Du ihn fragst, woher er die 20% hernimmt?
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Doch, schon. Er begründet es mit der Stabilität des Bauwerks und weil die Stütze oben eben frei liegt und seiner Meinung nach am Fuß keine richtige Einspannung vorhanden ist mit den Ankern in den Altbeton.
Ich war bisher aber eben der Meinung, dass die Stabilität durch den Knicknachweis und das Modellstützenverfahren bereits ausreichend nachgewiesen wäre. Die Wahrheit liegt halt wahrscheinlich wieder mal irgendwo dazwischen. Wir werden uns jetzt jedenfalls irgendwie eine konstruktive Möglichkeit überlegen (müssen), wie wir das Ding am Fuß ordentlich in den Bestand einspannen können. Jedenfalls vielen Dank für die Antworten! |
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Mahlzeit
der Lastansatz von 20% der V-Last kann doch wohl nicht aus der fehlenden/unzureichenden Einspannung herrühren! Er sollte dir schon die 20% erklären, denn das ist ja beim besten Willen kein konstruktiver Ansatz mehr. Andreas ..
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Hallo,
ich kenne die 20% Regel aus der Traggerüst- bzw.Gerüst-DIN. Hiermit sollen eventuelle Imperfektionen etc. erschlagen werden. Bei "normalen" Bauteilen habe ich davon noch nie was gehört. Wahrscheinlich wieder mal "Hosenträger + Gürtel" ![]() gruß |
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Hallo,
die 20% der V-Last könnten m. E. aus Rückstellkräften des Elastomerlager kommen. Gibt es glaube ich im Brückenbau. |
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