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Frage zu Nutzungsänderung und Bauleitung 13 Okt 2008 06:18 #27821

Ich habe folgenden Fall:

Bauherr hat einen Kindergarten aus den 60er gekauft und baut Ihn jetzt zur Wohnung um.
Desweiteren hat der Architekt dem Bauherr gesagt, dass er keine Statik braucht und hat alle änderungen ohne Statik gemacht (durch Bauunternehmung). Nun hat er Post vom Bauamt bekommen mit der Aufforderung eine Statik abzugeben und einen Bauleiter zu benennen (im Saarland Vorschrift).

Natürlich kann man jetzt nicht wieder alles abreissen und von vorne anfangen

Jetzt stellen sich mir drei Fragen:

Reicht es aus eine Anmerkung in die Statik zu schreiben, dass die Bauteile bereits ohne Statik gebaut wurden und lässt sich das vom Bauherr unterschreiben?

Muss man durch die Nutzungsänderung jetzt das ganze Gebäude nach aktuellem Normen und Lastannahmen nachweisen. Oder reicht es aus wenn man nur die geänderten Bauteile nachweist?

Würde es bezüglich der Bauleitung auch hier ausreichen mit dem Bauherr schriftlich zu vereinbaren, dass man die Bauleitung erst ab dem jetzigen Zeitpunkt übernimmt. Bleibt natürlich nur das Bauamt zu fragen ob es diese Vereinbarung akzeptiert.

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ReFrage zu Nutzungsänderung und Bauleitung 13 Okt 2008 06:32 #27822

Hallo,
zunächst würde ich mit dem Bauamt reden, ob die Situation dort bekannt ist. Bei der Statik (Nachtragsstatik) würde ich darauf hinweisen, daß diese nur nach (hoffentlich) vorhandenen Unterlagen nachverfasst ist und auf Angaben der Ausführenden beruht. Eine Bauleitung würde ich ablehnen, da man dann auch nachträglich für Versäumnisse, die andere begangen haben haftet.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß "ein bißchen Bauleitung" funktioniert, und würde mich bei meiner Berufshaftpflichtversicherung erkundigen.
Gruß Wolfgang

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ReFrage zu Nutzungsänderung und Bauleitung 13 Okt 2008 06:46 #27823

Vielleicht kann ein Dokument verfasst, werden anstelle einer Statik. Darin könnte der Zustand vor und nach dem Umbau beschrieben werden und evtl. plausibel dargelegt werden, dass keine höhere statische Beanspruchung als vorher auftreten kann, ohne dass man begründen kann, wie gross der ursprüngliche Sicherheitsfaktor war. Zusätzlich könnte die in der Technik anerkannte Beobachtungsmethode angewendet werden: zB. an einigen heiklen Punkten die Deformationen periodisch messen und vergleichen und der Baubehörde die Daten zustellen. Alles bedarf jedoch der vorherigen Absprache mit den "Paragrafenreitern".

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ReFrage zu Nutzungsänderung und Bauleitung 13 Okt 2008 07:31 #27827

hi,

klingt wie "kleine statik für kleines geld bei grosser haftung" ..
offensichtlich waren ja schon "spezialisten" am werk, die richtig ahnung haben:
bei denen würde ich auch die verantwortung belassen, d.h., richtige statische berechnung
(zumindest der geänderten bauteile inkl. aller lastpfade nach akt. regeln) inkl.
ausführungspläne
erstellen .. auf die übernahme der bauleitung im nachhinein kannst du getrost verzichten.
falls der unteren baubehörde die erklärung der übereinstimmung der nachtragsplanung mit den baulichen
massnahmen (durch den architekten) nicht reicht, werden wohl weitergehende bestandsuntersuchungen
(oder ein grosses mass an gläubigkeit) notwendig werden.

wer im fall öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher schäden den kopf hinhält, ist klar?
du kannst dir für deine verantwortung nicht ohne weiteres einen freistempler holen - nicht von
der baufirma, kaum vom architekten und ganz sicher nicht vom bauherrn: letzterer ist "anerkannter laie",
erstgenannte .. ich weiss es nicht :)

btw., wird nicht im saarland "alles" geprüft - und der prüfer bleibt nur dann der baustelle fern, wenn ein
besonders qualifizierter twp (kammermitglied etc.?) am start ist und fachbauleitung macht?
da bietet sich als lösung an, den PI ins boot zu nehmen?

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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ReFrage zu Nutzungsänderung und Bauleitung 13 Okt 2008 08:42 #27829

Hallo,

Ein bißchen Haftung für eine eingeschränkte Bauleitung gibt es nicht. Das wäre wie ein bißchen schwanger....

Generell:
a) Wenn du für die Bauleitung im Nachhinein verantwortlich zeichnest, dann übernimmst du auch die komplette Verantwortung für alles, und zwar so, als wärst du von Anfang an dabei gewesen.

b) Versuche, sich (teilweise) freizuzeichnen, z.B. indem man sich vom Bauherrn oder Architekten schwammige Erklärungen gegenzeichnen läßt, funktionieren i.d.R. nicht. Die Rechtsprechung geht immer davon aus, daß du bei dem BV für die Statik der einzig Fachkundige bist und das fragliche Problem erkennen mußtest. Bauherr, Architekt oder BU sind demgegenüber in statischen Fragen nur Laien (sonst wären sie ja Statiker!). Du mußt diese Personen fachlich einwandfrei beraten. Wenn dir irgendjemand was unterschreibt, dann ist das für einen Juristen nur der Beweis, daß du deiner Beratungspflicht eben nicht nachgekommen bist, denn wenn du ihn über die Problematik richtig aufgeklärt hättest, dann hätte er das ja nie unterschrieben...

Fazit: Die Verantwortung für ggf. fehlerhaftes Handeln muß dort bleiben, wo sie ist und du kannst nur für Bauteile unterschreiben, die du kennst und demzufolge sicher beurteilen und nachweisen kannst. Nix anderes.

Gruß
mmue

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ReFrage zu Nutzungsänderung und Bauleitung 13 Okt 2008 08:58 #27833

Hallo und guten Morgen,

es wäre möglicherweise besser, spazieren zu gehen, als sich mit so einem
Projekt zu befassen.

Wie sagte doch August der Starke seinerzeit ?

Ich drücke die Daumen für gute Entscheidungen.
Freundliche Grüße galapeter97

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