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michael schrieb:
Die Nachweise werden wohl nach den aktuellen Normen geführt werden müssen - für Bauteile, die geändert wurden und solche die von den geänderten statisch berührt sind - die Haftung bleibt beim Statiker. Da die Statik verlangt wird, wird diese wohl auch geprüft werden. PI erfragen. Die Bauleitung würde ich doch dem Architekten aufdrücken, wenn er schon die Aussage gemacht hat! |
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Vielen Dank für die Antworten.
Im Saarland müssen Gebäude dieser Art nicht geprüft werden. Architekt fällt aus wegen Schlaganfall (Bauvorhaben hat nichts damit zu tun). Werde mal beim Bauamt nachfragen wie das mit der Bauleitung in einem solchen Fall ist. Normalerweise müsste man dem BU die Bauleitung auf Auge drücken. Er hat ja ohne Statik gebaut und nach Erfahrung bemessen Muss vielleicht noch dabei sagen, dass es nach meiner ersten Einschätzung keine komplizierten Bauteile sind (Fensterstürze und dergleichen) |
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Die Bauleitung scheint mir klar beim Architekten zu liegen, der das ganze Problem durch sein voreiliges Vorgehen geschaffen hat. Punkt!
Was die Baubehörde an Nachweisen verlangt ist genauer zu besprechen. Ohne entsprechenden Auftrag und Honorar für eine umfassende statische Beurteilung der heutigen Situation nach aktuellen Normen würde ich auch keine Verantwortung übernehmen, sondern nur als Berater des Architekten und Bauherrs meine Beurteilung abgeben ohne Präjudiz für irgend eine Verantwortung. Der Architekt soll dann selber gerade stehen und die Verantwortung übernehmen. |
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