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stahlbau - toleranz und toleranzen? 24 Sep 2008 14:22 #27577

hi,
wir haben gerade zweigelenkrahmen geplant, die (wie üblich) an den ecken verschraubt werden.
die bauteile sind fv (und so auch im lv beschrieben).

beim versuch, rahmen und stiele auf der baustelle zusammenzubauen, stellten sich probleme mit
den passungen heraus, die rahmen waren schlicht nicht zusammenzubauen, der stahlbauer
erklärt das für normal - mit "baubegleitenden massnahmen" wäre das zu lösen.

wenn ich nicht schon oft genug erlebt hätte, dass sowas -einfache 2-g-rahmen! - problemlos
und ohne gemurkse funktioniert, würde ich´s ja vielleicht glauben ..

besonders unschön: das ist das ergebnis eines renommierten stahlbauers, der behauptet, die
bauteiltoleranzen eingehalten zu haben ...
was hilfts, wenn schraubenlöcher nicht zusammenpassen und nicht montiert werden kann?

mich interessieren antworten, die über unseren üblichen themenkreis (standsicherheit,
gebrauchstauglichkeit, dauerhaftigkeit) hinausgehen:
z.b. kann man sich zurücklehnen (mach ich sicher nicht) und die abnahme verweigern - welche
alternativen, welches prozedere?

ich kenn den spruch "wer nix macht, macht nix falsch" in diversen auslegungen - aber nicht
zusammenbaubare bauteile .. das ist heftig .. oder ist das normal? ;)

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Restahlbau - toleranz und toleranzen? 24 Sep 2008 17:58 #27580

Hallo Markus,

Fehler passieren hin und wieder, auch wenn es nicht schön ist und man es schwer nachvollziehen kann, doch wo ist das Problem, alte Löcher zuschweißen und neue bohren, kalt nachverzinken (oder bei harten Bandagen spritzverzinken) und fertig!

Gruß Michi
Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

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Restahlbau - toleranz und toleranzen? 24 Sep 2008 19:47 #27585

Hallo Markus,

Zu deinen Fragen:
a) Nicht zusammenbaubare Teile sind natürlich nicht normal. Da hilft auch kein Hinweis auf irgendwelche zulässigen Bauteiltoleranzen. Der Versuch z.B. DIN 18202 zu zitieren hilft dem AN nichts, wenn die Bauteile nicht nach dem im LV beschriebenen Zweck zu verwenden sind. Und der Zweck ist (nehme ich mal an) nach Zusammenbau eine Stahlkonstruktion darzustellen. Wenn das nicht erreicht (oder erreichbar) ist, dann ist der Zweck des Auftrags nicht erfüllt.

b) Die Abnahmeverweigerung ist nach VOB möglich, aber nach der Rechtsprechung an schwerwiegende Bedingungen geknüpft (z.B. Werkleistung ist nicht nachbesserbar oder für den AG in der vorliegenden Form wertlos). Mit der Abnahmeverweigerung kann man zwar vorweg im Schriftverkehr drohen. Man sollte sich aber als Fachmann warm anziehen, wenn man das ernsthaft bei der Abnahme durchziehen will. Wenn die Leistung nicht gänzlich unbrauchbar ist, dann ist i.d.R. eine Abnahme mit entspr. Mängelliste der richtige Weg.

c) Mängel sind grundsätzlich fachgerecht zu beseitigen, womöglich auch durch den Austausch ganzer Bauteile, wenn's denn nicht anders geht. Pfusch muß der Bauherr nicht hinnehmen. Wenn du die Bauleitung machst, dann mußt du als Fachmann den Bauherrn entspr. beraten, was fachlich einwandfrei ist bzw. was hinsichtlich der Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit oder nach sonstigen notwendigen Kriterien nicht akzeptabel ist.

d) Als Bauleiter hast du einigermaßen gute Karten, wenn du die Mängel unmittelbar schriftlich rügst. Je früher, desto besser. Wenn die Konstruktion erstmal zusammengebaut ist, z.B. Stützenfüße einbetoniert wurden oder vielleicht schon Dach- oder Wandverkleidungen montiert wurden, dann wird es immer schwieriger überhaupt noch was im gewünschten Sinne zu bewegen. Dann läuft der Streit nur noch schriftlich und die Baustelle steht ggf. still.

Gruß
mmue

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Restahlbau - toleranz und toleranzen? 27 Sep 2008 08:13 #27627

hi,

danke für eure antworten, so hatte ich mir das vorgestellt :)
in technischer sicht ist das inzwischen behoben, daher meine langsame reaktion.
langsam auch deshalb, weil der stahlbaubetrieb nicht direkter vertragspartner meines ag´s
ist.. aber vielleicht hätte es dann noch länger gedauert :p

mich wundert allerdings die nennung von spritzverzinken?
technisch sicher einwandfrei - aber ich hab da noch eine (na gut .. nicht sooo öffizielle und
auch nicht sooo aktuelle) aussage
des marktführers im ohr: "das spritzwerkzeug hat mittlerweile fast jeder - aber keiner verwendet es" ;)
einige übertreibung abgezogen und eigene marktbeobachtung addiert, ergibt sich für mich
trotzdem eher das bild, dass thermisches spritzen kaum angewendet wird?
michi, wird das in deiner firma oder beim verzinker angewendet?

danke+grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Restahlbau - toleranz und toleranzen? 27 Sep 2008 09:10 #27628

Hallo Markus
hier ein Auszug aus der DIN 18202
<<<<<<<<<
4.2 Die Einhaltung von Toleranzen ist erforderlich, um trotz unvermeidlicher Ungenauigkeiten beim Messen, bei der Fertigung und bei der Montage die vorgesehene Funktion zu erfüllen und das funktionsgerechte Zusammenfügen von Bauwerken und Bauteilen des Roh- und Ausbaus ohne Anpass- und Nacharbeiten zu ermöglichen.
4.3 Die in dieser Norm angegebenen Toleranzen sind anzuwenden, soweit nicht andere Genauigkeiten vereinbart werden. Sie stellen die im Rahmen üblicher Sorgfalt zu ereichende Genauigkeit dar. Sind jedoch für Bauteile oder Bauwerke andere Genauigkeiten erforderlich, so sollen sie nach wirtschaftlichen Maßstäben
vereinbart werden.
Die dazu erforderlichen Maßnahmen und die Kontrollmöglichkeiten während der Ausführung sind rechtzeitig festzulegen.
<<<<<<<<<<<

Ergo:
Der AN schuldet eine Funktionstüchtige Leistung.
Das funktionsgerechte Zusammenfügen muss gewährleistet sein.
Gehen die Dinger nicht zusammen, ist die Leistung regelwiedrig.
Eine Abnahme der Leistung kann somit verweigert werden.

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Restahlbau - toleranz und toleranzen? 29 Sep 2008 09:53 #27647

Hallo Markus,

bezüglich des Spritzverzinkens bin ich nur davon ausgegangen, dass der zulässige Fehlstellenanteil nach der Korrektur der Fehlbohrungen größer als zulässig ist und dann ist Kaltverzinken eigentlich nicht mehr zulässig, nachtauchen darfst du auch nicht, also bliebe nur das komplette Strahlen der Bauteile und neu thermisch verzinken, das dürfte für den AN aus Kostengrunden ausscheiden, daher ist aus meiner Sicht die einzige annehmbare und regelkonforme Lösung das Spritzverzinken, für Kleinflächen (und gerade bei Ausbesserungen) ist es eine durchaus übliche Lösung, ab einer bestimmten Fläche sicherlich im Hinblick auf Qualität und Wirtschaftlichkeit nicht mehr zu empfehlen.
Wenn wir freistehende Stahlschornsteine in feuerverzinkter Ausführung zu liefern haben und ein Schraub-Montagestoß nicht gewünscht ist, dann werden halt erst die Teilstücken im Bad verzinkt, der Stoß dann geschweißt und durch Spritzverzinken nachverzinkt.
Technologisch ist es sicherlich auch möglich den gleichen Schutz durch Kaltverzinken herzustellen, das doch wahrscheinlich nur bei Laborbedingungen, das Material ist super, die Oberflächenvorbereitung meist grausig.

Gruß Michi
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