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Lastannahme Kindergartengruppe 19 Sep 2008 08:43 #27535

  • Slartibartfass
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Verehrte Kollegen,

ich habe derzeit mit einem wunderbaren Bauherren (kleine Kommune) zu tun, der gerne einen seiner vorhandenen Dachgeschossräume in einem bestehenden Kindergarten zu einem weiteren Gruppenraum ausbauen möchte. Dies ist mit einem anderen DG-Raum in der Vergangenheit (2002) auch schon geschehen.
Nun ist es aber so, dass die Stahlbetondecke in diesem Bereich nur für eine Ausbaulast von 1,0 KN/m² und Verkehrslast von 2,0KN/m² bemessen wurde, wohl weil dies ursprünglich nur als Bodenraum geplant war. Meines Erachtes ist für Kindergruppen nach DIN1055 aber mindestens 3,0KN/m² Verkehrslast anzusetzen.
Nach der "alten" DIN1055 waren es gem. einer Mitteilung der Prüfings Bayern analog zu Schulräumen sogar 3,5KN/m².
Der Ausbau des 1. DG-Raumes wurde natürlich irgendwie hingeregelt. Ein Statikerkollege hat da auch prima für unterschrieben, weil er wohl den Bürgermeister kannte usw ...

Noch lustiger wird's in einem weiteren Bereich des Gebäudes. Dort ist (über einem ehemaligen Flachdach des Ursprungsgebäudes) eine neue Holzbalkendecke eingebaut worden (2-Feld à 5,85m), die zugleich das Zugband eines Sparrendaches bildet. Auch diese Decke wurde für 2,0KN/m² Verkehrslast bemessen (und geprüft !), obwohl hier von vornherein ein "Aktionsbereich", also ein großer Raum (80m²) für Bewegungsspiele, Weihnachtsfeiern, was weiß ich, vorgesehen war.
M.E. müßten hier Lastansätze für Versammlungsräume greifen, also 3,0-5,0 KN/m².

Mich würde jetzt einmal Eure geschätzte Meinung zu dieser Thematik interessieren. Liege ich mit meinen Lastansätze richtig ? Oder ist das übertrioeben ?
Vielleicht ist ja auch ein Prüfing anwesend, der was aus seiner Erfharung dazu sagen kann ?
Das Ganze spielt sich in Nds. ab.

Danke und Gruß

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ReLastannahme Kindergartengruppe 19 Sep 2008 08:59 #27536

Hallo,

die Vereinigung der Prüfing. Bayern hatten für die
alte DIN 1055 eine Mitteilung herausgegeben, dass
Kindergärten wie Schulen zu behandeln sind.
Ich denke das lässt sich auch für die neue 1055 "übertragen".

www.vpi-by.de/archive/Mitteilung%20B14%201998.pdf

Gruss Helmut

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ReLastannahme Kindergartengruppe 19 Sep 2008 09:41 #27540

Hallo und guten Morgen,
eine hoffentlich lohnende Aufgabe. Ich vermute mal, dass beabsichtigt ist, keinen
Prüfingenieur einzuschalten, weil die Gemeinde dafür nix ausgeben will.

Bei der Massivdecke würde ich zunächst einen besonders leichten Aufbau wählen,
wenn Unterlagen vorhanden sind, ist es einfacher, wenn nicht, Deckendicke messen
Betongüte und Bewehrung feststellen, rechnen. Ich würde den Bruchsicherheits-faktor ermitteln der effektiv bei Ansatz der neuen Lasten vorhanden ist, da redet man eben z.B. von einer geringeren Bruchsicherheit und nicht von unzulässigen
Spannungen. Die Bauherrschaft ist sicher gerne bereit das hinzunehmen.

Zu schwache Holzbalkendecke, da geht schon noch was, aber es ist nicht aus dem ärmel zu schütteln. Ich denke da zunächst an die einfachen Sachen:
- Zulegen von weiteren Balken oder
- Verstärken der Balken mit U-Profilen oder
- Verstärken durch Querunterzüge oder eine neuere Methode ist das
- Aufbringen eines Verbund-Estriches, das wirkt Wunder sagt man, ich
habe letzteres bisher nicht angewendet. Literatur darüber gibt es.

Schönes Wochenende und freundliche Grüße galapeter97

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ReLastannahme Kindergartengruppe 19 Sep 2008 09:47 #27541

galapeter97 schrieb:

Zu schwache Holzbalkendecke, da geht schon noch was, aber es ist nicht aus dem Ärmel zu schütteln. Ich denke da zunächst an die einfachen Sachen:
- Zulegen von weiteren Balken oder
- Verstärken der Balken mit U-Profilen oder
- Verstärken durch Querunterzüge oder eine neuere Methode ist das
- Aufbringen eines Verbund-Estriches, das wirkt Wunder sagt man, ich

und evtl eine genauere begutachtung der deckenbalken (falls möglich) - vielleicht lassen die sich ja in eine höhere güteklasse einstufen

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ReLastannahme Kindergartengruppe 20 Sep 2008 18:28 #27545

  • Slartibartfass
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Hallo und Danke erstmal allerseits,

die (alte) Mitteilung von den Prüfings kannte ich, hatte ich ja angesprochen, sehe das im Ergebnis genauso. Danke auch für die konstruktiven Hinweise, aber davon sind wir noch weit entfernt....

Meine Frage war mehr so eine Absicherung, ob ich mit meinen Lastansätzen richtig liege?
Ich rühre da in einem ziemlichen Wespennest und ich glaube, einige Mitglieder des Bauausschusses bereuen schon, mich eingeschaltet zu haben ;)
Die Problematik liegt ja darin, dass das alles schon hüsch fertig ist und seit einigen Jahren in Betrieb ! Im Grunde bin ich gerade dabei den Laden stillzulegen.
Nun gut, es sind derzeit keine Menschenleben gefährdet, aber meiner Meinung nach müsste die Nutzung eingeschränkt werden. Ich bin da für einen sehr offenen Umgang mit der Bauaufsichtsbehöre und (natürlich) dem noch zu findenden Prüfer.

Nun sind das alles Nachrichten, dioe die Leute nicht gerne hören. Ich hab da kein Problem mit. Ich möchte mich nur absichern. Nicht, dass es irgendwo irgenwelche Ausnahmen in den Lastansätzen gibt, die mir dann so ein oberschlauer Ex-Bürgermeister unter die Nase reibt, wenn ich ihm gerdae erkläre, dass er seinen hübsch in Eigenleitung erstellten DG-Ausbau wieder rausreißen kann, um die Holzbalkendecke zu verstärken ...

Also: Lastansatz Kindergartengruppe: 3,0- 3,5 KN/m²
Lastansatz "Aktionsfläche": ebenso, evtl. sogar 5,0 KN/m²

Wie seht Ihr das ? Habt Ihr solche Räume schon mit geringerer Last gebaut ?

Gruß

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ReLastannahme Kindergartengruppe 22 Sep 2008 08:37 #27550

Hi,
den Lastansatz für die "Kindergartengruppe" können Sie auch schriftlich haben, unter
www.vpi-hessen.de unter "Foliendownload" . Diese geänderte Tabelle 1 zu DIN1055-3 gibt den Stand der Auslegungsfragen wieder.
Außerdem schrieb der Verfasser noch zu der Fragestelllung:
"Räume in Kindertagesstätten sind nach der jetzigen Tabelle in die Kategorie C1 einzuordnen. Es gibt jedoch durchaus berechtigte Annahmen, dass die 3 kN/m² ein sehr hoher Wert sind. Hierzu sollten genauere Untersuchungen angestellt werden. Diese liegen allerdings zurzeit noch nicht vor.
Falls jedoch von dieser Regel abgewichen werden soll, kann nach den Bauordnungen der Bundesländer von den technischen Vorschriften abgewichen werden. Beispielhaft sei hier zitiert §67"Abweichungen" sowie §3"Allgemeine Anforderungen" der Musterbauordnung (Ausgabe 11/2002), der lautet : ...
Die Umsetzung von §67 und §3 der Musterbauordnung im entsprechenden Bundesland ist dabei zu beachten."
Dies ist ein Aulegungsvorschlag zu einer ähnlichen Fragestellung, wobei er davon ausgeht das dieser Vorschlag so auch durch den Unterausschuß und Normenausschuß abgesegnet wird.

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Letzte Änderung: von Dimoxinil.
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