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Ich habe das Dachtragwerk einer Halle zu beurteilen. Es handelt sich dabei um genagelte Fachwerkk-Binder aus DDR-Zeiten. Der Holzzustand ist einwandfrei und die Aussteifung vollständig. Trotzdem sieht es (nicht ganz unerwartet) so aus, dass der Obergurt verbogen ist (teilweise bis ca. 15cm aus der Solllage). Ich bin jetzt etwas unschlüssig. Einerseits bin ich der meinung, dass die Verformung schon bedenklich ist. Andererseits habe ich aber auch schon solche Binder gesehen, die noch viel schlimmer aussahen. Die haben auch noch gehalten.
Was meint Ihr? Gibt es Erfahrungen? |
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Je nachdem wieviel Honorar du verlangen kannst, hast du zwei Möglichkeiten:
1. Mach ein "verformungsgerechtes Aufmaß" und rechne den Binder mit echter Verformung nach, nur so kannst du eine halbwegs qualitativ richtige Aussage treffen. Mit "die haben auch noch gehalten" würde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen ! 2. Lass die Finger davon... aber mach bloß keine Aussage über die Tragfähigkeit. Weise den Bauherrn aber SCHRIFTLICH darauf hin, daß der Binder geprüft werden muß. VG FRANKNA |
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Pkt.1 kann man sich gut und gerne anschließen.
Insbesondere für die Aussteiffungskonstruktion dürften sich erheblich vergrößerte Beanspruchungen ergeben. Der Ansatz von Seitenlasten nach DIN 1052T1 impliziert lt. Kommentar lediglich eine maximale Vorkrümmung von l/400 ! |
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Sorry, war in der flaschen Zeile.
RE - 08.09. 2008 13:44 Hallo AR. Der 1. Meinung von FRANKNA kann ich mich nur anschließen. Vermutlich ist aber laut darauffolgender Berechnung jeder in Lebensgefahr, der die Halle betritt. Ob die Obergurtkrümmung (vermutlich hat die Verschiebung und Schlupf der Verbindungsmittel eine große Rolle gespielt) bedenklich ist oder nicht, hängt von der Spannweite ab. Wenn aber die seitliche Abstützung des Obergurtes in Ordnung ist, evtl sogar gegen ein "starres" Lager läuft-- kommt der Spruch "Wo soll es denn hin". mfg Wast |
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Hallo dahoizi,
die seitliche Halterung (falls vorhanden) kann man ja mit nachweisen ! Die horizontalen Kräfte können gegebenenfalls vom Dachverband aufgenommen werden. Zu prüfen sind aber dann auch die Verbindungsmittel zwischen Obergurt und aussteifenden Bauteilen. FRANKNA |
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Hallo Frankna.
klar kann man schauen, ob man das system nachweisen kann. allerdings weiß ich nicht ganz genau, was AR wissen will? um übers internet zu sagen "hab ich schon gesehen, steht bei mir immer noch" wissen wir ausser dem autor alle zusammen zuwenig über das bauwerk. Nur eines kann ich aus erfahrung sagen: die genagelten Fachwerkbinder vergangener "Materialsparender" Zeiten, zimmermannsmässig berechnet, sind mit vorsicht zu betrachten, speziell im Falle von neu aufgebrachten zusatzlasten. Eine pauschale Aussage "Wird schon halten" ist somit gefährlich. Somit schließe ich mich punkt 2 deiner aussage. mit grüßen aus tirol Variante 2: AR hat ein saftiges Honorar vereinbart und somit genug bezahlte Zeit zum hubsteiger mieten und nägel zählen. |
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