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Gast
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Hi,
der Bauort fehlt noch (Bundesland). Außerdem bekommt man auf dem zuständigen Bauamt meist am besten geholfen. Gruß kaule |
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Hallo Anne,
Verfahren wie bei jedem Neu- oder Umbau. Daß die Gauben schon fertig sind ist dabei unerheblich. Also: - Lageplan, neues Datum, meist nicht älter als 3 Monate, ggf. Flurkartenauszug (ist billiger), mit Bauamt abklären, - Entwurfspläne (Grundriß, Schnitt, Ansichten, M=1:100 - Baubeschreibung - Berechnung des umbauten Raumes - Baukostenermittlung bzw. -angabe (Rohbaukosten, m3-Preis gem. Baugebührenordnung) - Statik und Wärmeschutznachweis (in den meisten Bundesländern nur als Bescheinigung) - in manchen Gemeinden auch Unterlagen zur Entwässerung (so lachhaft wie das in deinem Fall auch sein mag). Gruß mmue |
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ich habe bei so einfachen bauvorhaben noch die eine statik abgeliefert.
völlig sinnlos. |
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Hallo cubase,
das war auch nicht gesagt. Gruß mmue |
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hallo,
danke für die antworten. warum ist für dies bv denn ein lageplan notwendig. mann kann doch die gauben in diesem plan eh nicht erkennen. oder sollte man die gauben in dem plan auch einzeichnen und vermassen ? danke, anne |
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anne schrieb:
es geht darum, dass die Bearbeiter auf dem Amt die Lage richtig zuordnen können - naja und zudem steht es wohl so in der Bauordnung |
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