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hallo kollegen,
für ein efh bj.1970 soll ich einen bauantrag für die damals eingebauten dachgauben durchführen. die wurden damals einfach so eingebaut, entgegen der baugenehmigung, die ein normales satteldach vorsah. da dies leider nicht so mein aufgabengebiet ist hier meine fragen : 1) welche anlagen zum bauantrag sind im einzelnen einzureichen? (Statik ist klar, hab ich schon gerechnet) 2) Ist ein aktueller lageplan dafür auch nötig? 3) was ist mit dem wärmeschutznachweis? die gaube besteht halt ohne eine erneuerung schon seit 1970. danke für die antworten. anne |
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Hi,
der Bauort fehlt noch (Bundesland). Außerdem bekommt man auf dem zuständigen Bauamt meist am besten geholfen. Gruß kaule |
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Hallo Anne,
Verfahren wie bei jedem Neu- oder Umbau. Daß die Gauben schon fertig sind ist dabei unerheblich. Also: - Lageplan, neues Datum, meist nicht älter als 3 Monate, ggf. Flurkartenauszug (ist billiger), mit Bauamt abklären, - Entwurfspläne (Grundriß, Schnitt, Ansichten, M=1:100 - Baubeschreibung - Berechnung des umbauten Raumes - Baukostenermittlung bzw. -angabe (Rohbaukosten, m3-Preis gem. Baugebührenordnung) - Statik und Wärmeschutznachweis (in den meisten Bundesländern nur als Bescheinigung) - in manchen Gemeinden auch Unterlagen zur Entwässerung (so lachhaft wie das in deinem Fall auch sein mag). Gruß mmue |
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ich habe bei so einfachen bauvorhaben noch die eine statik abgeliefert.
völlig sinnlos. |
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Hallo cubase,
das war auch nicht gesagt. Gruß mmue |
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hallo,
danke für die antworten. warum ist für dies bv denn ein lageplan notwendig. mann kann doch die gauben in diesem plan eh nicht erkennen. oder sollte man die gauben in dem plan auch einzeichnen und vermassen ? danke, anne |
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