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ThomasS schrieb:
... war ja von mir so angedacht, aber sind die von mmue aufgezeigten Probleme damit ausgeräumt ? Grüße galapeter97 |
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.. ich denke schon, da mmue von Schrauben redet, die ja einen wesentlich grösseren Schlupf als Dübel mit Schrauben haben.
Ich denke im Zusammenhang mit einer normalen Dachstatik kann man den Schlupf von Dübeln vergessen. Grüsse Thomas. |
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hi,
der holzkannibale vermurkst das bauteil und der twp darfs richten - kostenlos, aber mit haftungsübernahme? einen verstärkten querschnitt, auch mit schwebender verstärkung, kann man rechnen, c-modul eingeschlossen - dafür gibts ziemlich gute programme. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Hallo,
Warum sollten Bulldog-Dübel keinen Schlupf aufweisen? Bei Stahllaschen ist die Bohrung im Normalfall 2 mm größer als der Bolzen. Und dann kommt bei Holz- oder Stahllaschen immer noch die Verschiebung bis zum Aufbau der angesetzten Kraft hinzu. Das Problem bei der unterseitigen Verstärkung des ausgeklinkten Gratsparrenquerschnitts ist doch, daß sich UK. Sparren und Lasche in der Fuge erstmal gegeneinander verschieben müssen, um eine Scherkraft bei der Schrauben- oder Dübelverbindung zu produzieren. Aus dem Verschiebungsweg kann mit Kenntnis der Ausklinkungshöhe eine Krümmung formuliert werden. Aaaber, bei relativ geringer Ausklinkung ergibt sich daraus eine relativ große Krümmung bzw. Durchbiegung des Gratsparrens. D.h. daß die (örtliche) Verformung des Gratsparrens erstmal relativ groß werden muß, damit die rechnerisch angesetzte Schrauben- oder Dübelkraft zustande kommt. Dann ist der Gratsparren im Bereich der Ausklinkung womöglich schon gerissen. Also: Das Problem ist nicht der Schlupf von Verbindungsmitteln an sich. Damit lebt man im Holzbau (oder Stahlbau). Das Problem ist, daß die rechnerisch angesetzte Verstärkungswirkung in genau diesem Fall erst nach entspr. Verformungen zustande kommt, die die zu verstärkende Konstruktion (Gratsparren) nicht verträgt. Die auch schon angesprochene seitl. Verstärkung hat auch Schlupf, aber bei entschieden größerem Hebelarm und damit viel geringeren Verformungen des Tragwerks. Gruß mmue |
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Hallo,
ja noch was: Zitat '...und der twp darfs richten - kostenlos, aber mit haftungsübernahme?' Wenn wir das anfassen sind wir auch in der Haftung, ganz klar. Aber kostenlos? Warum? Das ist eine neu beauftragte Leistung (von wem auch immer), die bezahlt werden muß. Gruß mmue |
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mmue schrieb:
Hallo nochmal und Dank für die Klarstellung. Honorar ? na klar, was denn sonst. Schönes Wochenende und freundliche Grüße galapeter97 |
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