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Gast
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Hallo,
ich benötige mal eine Zange - für mein Brett vor´m Kopf ![]() Folgendes Problem: Kunde kauft 2 Jahre alte Stahlhalle (nach alter DIN 1055) und will diese auf seinem Grundstück neu aufstellen. Bauantrag etc. werden gestellt. Da die Halle in der "norddeutschen Tiefebene" aufgebaut wird, gilt jetzt der "außergewöhnliche Schneelastfall". über die vorh. Statik bekomme ich die Spannungsausnutzung der Bauteile, hierüber will ich nun die Halle nachweisen - ohne die Halle komplett neu zu berechnen - Absprache mit dem Prüfer. Wie würdet Ihr an die Sache rangehen ? Die Rahmenecken sind z.B. zu 93 % ausgelastet - was macht die neue Schneelast für ein %-Satz aus ? Danke für Eure Hilfe Woodpecker |
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Hallo,
der schnelle Nachweis über eine prozentuale Ausnutzung wird nur in Ausnahmefällen funktionieren, z.B. wenn die horizontale Windbelastung vernachlässigbar gering ist und (1.35 * g + 1.5 * s) * gamma M > 1.0 * g + 2.3 * s. Das geht i.d.R., wenn des Eg. ausreichend groß ist. Ansonsten wirst du nicht umhin kommen, zumindest Teile der Stahlkonstruktion, die nicht zweifelsfrei ausreichend dimensioniert sind, für den außergewöhnlichen Lastfall 'norddeutsche Tiefebene' zu rechnen. Gruß mmue |
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Hallo woodpecker,
Sie müssen eine Lastermittlung machen und den Anteil der Schneelast (alte Berechnung) ermitteln. Der Schnee wird dabei wohl den größten Anteil haben. Jetzt kann man die neue Schneelast ermitteln (2,3-fach) und den Verhältnis- wert f1 = Schnee(neu) / Schnee(alt) bilden (wahrscheinlich 2,3). Wenn man davon ausgeht, dass die masgebende LFK seinerzeit g+s+w war, kann man nun die Ausnutzung von 0,93 / 1,35 = 0,69 setzen. Diesen Wert muss man nun noch mit dem Wert f2 = Anteil Schnee(alt) x f1 multiplizieren, dann hat man recht genau die neue Ausnutzung für außergew. LF mit erhöhtem Schnee. Wenn die Halle seinerzeit mit normalen Schnee gerechnet wurde, dann ergibt sich eine Erhöhung der Schneelasten ums 2,3-fach. Das ist schon sehr viel. Ich hoffe, es passt dann noch alles. MFG R. Harzer Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
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Hallo noch einmal!
Den Wert für GammaM (1,1) kann man noch auf 1,0 setzen, was insgesamt 10% mehr Reserve bringt. Ich schließe mich mmue an: Der Windeinfluss darf nicht vernachlässigt werden! MFG R. Harzer Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
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Hallo,
Zitat: 'Wenn die Halle seinerzeit mit normalen Schnee gerechnet wurde, dann ergibt sich eine Erhöhung der Schneelasten ums 2,3-fach.' Ist nicht ganz richtig. Die 'normale' Schneelast geht beim 'normalen' Bemessungslastfall mit dem Faktor 1.5 ein. Beim außergewöhnlichen Lastfall norddeutsche Tiefebene gilt 1.0 * g + 2.3 * s + 1.0 * w * Kombinatiosbeiwert. Ich denke, das Problem der Nachrechnung einer alten Halle ist nur in Ausnahmefällen mit 2 Zeilen zu erledigen (s.o.). Gruß mmue |
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hallo,
die Antworten sind widersprüchlich. Eine Erhöhung der Schneelast um Faktor 2.3 ist unwahrscheinlich. Zunächst sollte überprüft werden, nach welcher Norm die Halle ursprünglich gerechnet wurde. Nach 18800 ergäben sich folgende Fragen: Kommen die 93% Ausnutzung aus der Kombination aller Einwirkungskategorien x 1.35 oder aus ständig x 1.35 + s x 1.5 alleine? Die außergewöhnliche Kombination "Norddeutscher Schnee" ist eine Kombination nach DIN 1055-100. Diese ist etwas günstiger als DIN 18800. Da psi2 für Wind NULL ist, kann der Wind also entfallen. Der gesamte Ausnutzungsanteil außer g/gammaM kann also zur Aufnahme des "Norddeutschen Schnees" herangezogen werden, solange es sich um Schnee und Windanteile handelt. Entscheidend ist also der Ausnutzungsanteil der ständigen Last. Gruß dvog |
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