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Belastung Doppelstegplatten 07 Jul 2008 11:31 #26734

Hallo Kollegen,

ich rechne ein stahl-Carport 6x6 m neben einem Gebäude.
Auf das Dach sollen Doppelstegplatten.
Ich habe eine Verlegeanleitung und eine Zulassung von LEXAN 16 mm Platten aus Polycarbonat, in der Zulassung steht: Für die Bemessung ist der Bauherr selbst verantwortlich ohne weitere Angaben, in der Verlegeanleitung wird ein Wert von
0,75 kN/qm angegeben. ("aus eigenen Tests, Sicherheit 1,3" !)

Ich hab nun in der SLZ 1 eine Schneelast von 0,52 kN/qm und einen
Schneekeil (verwehung+Abrutschen) mit max 0,52 + 1,60 = 2,12 kN/qm.

Das ist 4x soviel wie in der Verlegeanleitung.

Hat jemand eine Idee, wie ich die Platten dennoch einbauen kann ?

Die Platten sind ca 1,00 m breit und dort gelagert., mir schwebt vor alle 50 cm
einen Querträger einzubauen. Reicht das aus ? Wie kann man argumentieren ?

VG FRANKNA

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ReBelastung Doppelstegplatten 07 Jul 2008 12:44 #26736

Moin, moin,

wofür gilt denn die Zulassung?

Solange es keine bauaufsichtlich festgelegten "zulässigen" Spannungen gibt, bist Du auf eine Zustimmung im Einzelfall angewiesen, die bekommst Du aber nur, wenn Du u.a. ein schlüssiges Nachweiskonzept vorlegen kannst.

Kannst Du nicht auf einen anderen Werkstoff ausweichen? Ich hatte einmal einen ähnlichen Fall, da haben wir PMMA genommen, dazu die vom Hersteller angegebenen Festigkeiten verarbeitet mit einem Sicherheitsbeiwert von etwa 10 und der Zustimmung stand nichts mehr im Wege...

Gruß Pitt

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ReBelastung Doppelstegplatten 07 Jul 2008 13:25 #26737

Hallo Pitt,

die Zulassung ist nur allgemeines blabla und legt den Brandschutz (Abtropfen etc.) sowie die maximale Breite von 1,00 m ohne irgendwelche Festigkeiten oder zul. Spannungen
zu beschreiben.

VG FRANKNA

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ReBelastung Doppelstegplatten 07 Jul 2008 13:42 #26738

FRANKNA schrieb:

die Zulassung ist nur allgemeines blabla und legt den Brandschutz (Abtropfen etc.) sowie die maximale Breite von 1,00 m ohne irgendwelche Festigkeiten oder zul. Spannungen zu beschreiben.

Ganz einfach. Dann darfst Du das Zeug für diesen Zweck nicht einbauen.
Es gibt auch Doppelstegplatten mit bauaufsichtlicher Zulassung.

Gruß

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ReBelastung Doppelstegplatten 07 Jul 2008 14:59 #26740

Hallo slartibartfass,

welche denn ?

Bin für jeden Hinweis dankbar, ich habe nichts gefunden.

Als normale Dachdeckung darf ich die schon einbauen, das steht ja in der Zulassung.
es gibt nur keine Festigkeiten, was soll dann eine Zulassung als Dacheindeckung ?

Für Dachziegel gibt es doch wahrscheinlich auch keine Festigkeiten, oder hat die schon mal jemand nachgewiesen ?

Ein Ratloser !

FRANKNA

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ReBelastung Doppelstegplatten 07 Jul 2008 15:11 #26741

Moin, Moin,


kannst Du bitte einen Link geben für "Doppelstegplatten mit bauaufsichtlicher Zulassung", natürlich nur die Standsicherheit betreffend, nicht für Brandschutz o.ä.

Gruß Pitt

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