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Gast
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Hallo Frankna,
< "Für Dachziegel gibt es doch wahrscheinlich auch keine Festigkeiten, oder hat die < schon mal jemand nachgewiesen ?" darum zahlen die Versicherungen ja auch schon ab Beaufort 8, das entspricht etwa 20,7 m/s oder einem Staudruck von 0,27 kN/m². Letzterer liegt duetlich unter dem "alten" Mindeststaudruck von 0,5 kN/m² una auch immer noch unter dem qref in WZ1... ![]() Gruß Pitt |
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Hallo Frankna,
schau mal bei rodeca.de, da muß man sich zwar anmelden, aber die Zulassung der Doppelstegplatten enthält in Abhängigkeit des Staudrucks bzw. Auflast die zulässigen Stützweiten (Auflast/Sog) auf Grundlage der "neuen" Wind- und Schneelastnorm. Meist wird Sog maßgebend, du hast ja auch noch Staudruck im offenen Gebäude. Wenn du nicht fündig wirst, dann einfach beim zuständigen Außendienstbüro anrufen, die sind sehr hilfsbereit. Gruß Michi Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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.... oder Plaxiglas von Röhm/degussa
www.plexiglas.de die hatten früher in Ihrer Produktbeschreibung "Plexiglas Resist S4P" zulässige Belastungen in Abhängikeit der Stützweiten. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Moin, Moin,
man sollte da unterscheiden: Frankna hat als Material ein Polycarbonat (PC) wie z.B. MAKROLON von Röhm, Plexiglas dagegen ist ein Polymethylmethacrylat (PMMA). Röhm hat in einer Veröffentlichung von 1988 "zulässige Materialspannungen" für beide Materialien angegeben, die waren allerdings nicht bauaufsichtlich zugelassen. Gruß Pitt |
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