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Hallo Kollegen,
ich möchte zur Erzielung einer Klemmwirkung Schrauben M8-10.9 vorspannen. Die Grenzzugkraft NR,d ist bekannt. Ist dieses zulässig oder dürfen erst Schrauben ab M12 vorgespannt werden? Gruß Sönke |
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Moin, Moin,
DIN 18800-7 sagt in EL 517 aus, dass nur Schrauben ab M12 auf Zug beansprucht werden dürfen. Die "Erläuterungen" zum Teil 7 erklären den Grund dafür und schreiben weiter: "Auch bedeutet die M12-Grenze nicht, dass kleinere Schrauben grundsätzlich nicht vorgespannt werden dürfen, insbesondere, wenn die Vorspannung nur der Verbesserung der Gebrauchstauglichkeit dient. Ein Beispiel dafür sind Schraubstöße in den Wänden dünnwandiger Flüssigkeitsbehälter .... , die zwar rechnerisch als reine SL-Verbindungen wirken, aber zur Minimierung der Lochleibungsverformungen und aus Dichtigkeitsgründen vorgespannt sind" HTH Gruß Pitt |
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Danke für den Hinweis!
Gruß Sönke |
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Hallo Pitt,
könntest Du mir die entsprechende Seite faxen oder mailen? Habe die Erläuterungen zur DIN 18800-7 nicht zur Hand. Fax: 04351/757120 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Vielen Dank. Gruß Sönke |
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Hallo,
ich würde Schrauben < M12 wirklich nur in Ausnahmefällen (siehe oben) verwenden. Eine Schraube M8 ist schnell abgedreht, wenn man es mit der Vorspannung übertreibt. Das spricht für die geringe Festigkeit der Schraube. Gruß steven09 |
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