Willkommen,
Gast
|
|
|
|
Hallo,
was macht ihr mit dem norddeutschen Schnee mit 2,3 facher Schneelast bei den lastabtragenden Bauteilen nach DIN 1052 (88) ? Jedes Bauteil 2 x nachweisen ? Beispiel Mittelpfette: 1. Nachweis - mit Normalschnee u. Durchbiegungsnachweis mit L/300 2. Nachweis - mit 2,3 fachen Schnee für die Norddeutsche Tiefebene - als außergewöhnliche Belastung - ohne Durchbiegungsbeschränkung - für die Lastweiterleitung |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
ja, so rechne ich das. Allerdings nicht 2x, sondern innerhalb eines Programms (Schnee normal und Schnee außergewöhnlich wirken nie gleichzeitig). Mir stell sich aber die grundsätzliche Frage: Muss der 2,3-fache Schnee bis in den Baugrund geführt werden? Gruß Sönke |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo Sönke,
der 2,3-fach Schnee muss bis zur Gründung als außergewöhnliche Beanspruchung untersucht werden! Um den Aufwand etwas geringer zu halten (und das bei kaum höheren Abmessungen und mehr Stahl) kann man auch den Schnee 2,3-fach jedoch als ganz gewöhnliche Beanspruchung ansetzen. Mit der Anzahl der Geschosse (am besten noch massiv) wird der Einfluss des Schnees immer geringer. R. Harzer Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
bei der Sparrenbemessung erfolgt das bei mir auch automatisch. Was ist bei einem Holzbalken nach DIN 1052(88) ? Wird rechnen eure Programme ? Werden die Einwirkungen automatisch richtig überlagert. 1. g + s (Schnee normal) => Bemessung im LF H,HZ L/300 2. g + s (Schnee 2,3 fach) => Bemessung im LF S (Sonderlasten bzw. außergewöhnlich ohne Durchbiegungsbeschränkung. Bei mir werden immer sämtliche Einwirkungen überlagert und mit Vollast für die außergeöhnliche Situation bemessen. Also völlig falsch. Und deshalb muß ich alles 2 x rechen. Nach der neuen Norm funktioniert es aber. Der 2,3 fache Schnee muß theoretich auch (allerdings außergewöhnlich) bis in den Baugrund geführt werden. Nur, lohnt es sich die 2,3 fachen Lasten außergwöhnlich bis in die Gründung zu schleppen ? Wieviel % beträgt die Differenz der beiden Schneelasten zu den gesamten Gründungslasten ? Ich meine: den max. Schnee als Normalschnee bis in die Gründung. Grüße |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
automatisch geht es bei mir auch nur nach der neuen Holzbau-DIN. Den 2,3-fachen Schnee bei den "alten" DIN-Normen anzusetzen, halte ich für fragwürdig (anderes Sicherheitskonzept). Gruß Sönke |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
1) Die 2.3fache Schneelast ist, sofern maßgebend, natürlich auch bei der Weiterleitung auf andere Bauteile anzusetzen. Im Extremfall muß der Lastfall auch bis zur Gründung mit 'durchgeschleppt' werden, aber immer nur als außergewöhnliche Belastung mit entspr. veränderten Sicherheitsbeiwerten. Die 2.3fache Schneelast dürfte daher aber, wenn überhaupt, i.d.R. nur für das Dachtragwerk von Interesse sein. Sobald größere Eigengewichts- oder andere Verkehrslasten eine Rolle spielen wird sehr schnell nur der Nachweis für den Normalbetrieb von bedeutung sein. 2) Die alte Holzbau-DIN 1052 ist mit dem Ansatz einer 2.3fachen Schneelast als außergewöhnliche Belastung nur bedingt verträglich, weil eben ein anderes Sicherheitskonzept zu Grunde liegt. Hier im Forum wurde aber schon mehrere Male über brauchbare Nachweise diskutiert, die im Einzelfall Abhilfe bieten. Gruß mmue |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten