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Schneelast Norddeutsche Tiefebene 21 Feb 2008 17:18 #24796

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  • Beiträge: 1288
Hallo,
was macht ihr mit dem norddeutschen Schnee mit 2,3 facher Schneelast bei den lastabtragenden Bauteilen nach DIN 1052 (88) ? Jedes Bauteil 2 x nachweisen ?

Beispiel Mittelpfette:
1. Nachweis
- mit Normalschnee u. Durchbiegungsnachweis mit L/300

2. Nachweis
- mit 2,3 fachen Schnee für die Norddeutsche Tiefebene
- als außergewöhnliche Belastung
- ohne Durchbiegungsbeschränkung
- für die Lastweiterleitung

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ReSchneelast Norddeutsche Tiefebene 22 Feb 2008 08:48 #24802

Hallo,

ja, so rechne ich das. Allerdings nicht 2x, sondern innerhalb eines Programms (Schnee normal und Schnee außergewöhnlich wirken nie gleichzeitig).

Mir stell sich aber die grundsätzliche Frage:
Muss der 2,3-fache Schnee bis in den Baugrund geführt werden?

Gruß
Sönke

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ReSchneelast Norddeutsche Tiefebene 22 Feb 2008 10:33 #24805

Hallo Sönke,

der 2,3-fach Schnee muss bis zur Gründung als außergewöhnliche
Beanspruchung untersucht werden! Um den Aufwand etwas
geringer zu halten (und das bei kaum höheren Abmessungen und
mehr Stahl) kann man auch den Schnee 2,3-fach jedoch als ganz
gewöhnliche Beanspruchung ansetzen. Mit der Anzahl der Geschosse
(am besten noch massiv) wird der Einfluss des Schnees immer geringer.

R. Harzer
Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer

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ReSchneelast Norddeutsche Tiefebene 22 Feb 2008 11:20 #24808

  • HerrLehmann
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  • Beiträge: 1288
Hallo,
bei der Sparrenbemessung erfolgt das bei mir auch automatisch. Was ist bei einem Holzbalken nach DIN 1052(88) ? Wird rechnen eure Programme ?
Werden die Einwirkungen automatisch richtig überlagert.
1. g + s (Schnee normal) => Bemessung im LF H,HZ L/300
2. g + s (Schnee 2,3 fach) => Bemessung im LF S (Sonderlasten bzw. außergewöhnlich
ohne Durchbiegungsbeschränkung.
Bei mir werden immer sämtliche Einwirkungen überlagert und mit Vollast für die außergeöhnliche Situation bemessen. Also völlig falsch.
Und deshalb muß ich alles 2 x rechen. Nach der neuen Norm funktioniert es aber.

Der 2,3 fache Schnee muß theoretich auch (allerdings außergewöhnlich) bis in den Baugrund geführt werden. Nur, lohnt es sich die 2,3 fachen Lasten außergwöhnlich bis in die Gründung zu schleppen ? Wieviel % beträgt die Differenz der beiden Schneelasten zu den gesamten Gründungslasten ?
Ich meine: den max. Schnee als Normalschnee bis in die Gründung.

Grüße

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ReSchneelast Norddeutsche Tiefebene 22 Feb 2008 13:08 #24815

Hallo,

automatisch geht es bei mir auch nur nach der neuen Holzbau-DIN. Den 2,3-fachen Schnee bei den "alten" DIN-Normen anzusetzen, halte ich für fragwürdig (anderes Sicherheitskonzept).

Gruß
Sönke

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ReSchneelast Norddeutsche Tiefebene 22 Feb 2008 14:41 #24819

Hallo,

1) Die 2.3fache Schneelast ist, sofern maßgebend, natürlich auch bei der Weiterleitung auf andere Bauteile anzusetzen. Im Extremfall muß der Lastfall auch bis zur Gründung mit 'durchgeschleppt' werden, aber immer nur als außergewöhnliche Belastung mit entspr. veränderten Sicherheitsbeiwerten. Die 2.3fache Schneelast dürfte daher aber, wenn überhaupt, i.d.R. nur für das Dachtragwerk von Interesse sein. Sobald größere Eigengewichts- oder andere Verkehrslasten eine Rolle spielen wird sehr schnell nur der Nachweis für den Normalbetrieb von bedeutung sein.

2) Die alte Holzbau-DIN 1052 ist mit dem Ansatz einer 2.3fachen Schneelast als außergewöhnliche Belastung nur bedingt verträglich, weil eben ein anderes Sicherheitskonzept zu Grunde liegt. Hier im Forum wurde aber schon mehrere Male über brauchbare Nachweise diskutiert, die im Einzelfall Abhilfe bieten.

Gruß
mmue

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