Willkommen,
Gast
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Hallo,
in der Vergangenheit wurde hier schon häufiger über die 2.3fache Schneelast in der sog. 'norddeutschen Tiefebene' diskutiert. Nicht abschließend geklärt wurde m.W. die Frage, ob der Faktor 2.3 auch für die schon eklatant erhöhten Schneelasten an Höhenversprüngen sowie infolge Verwehungen gilt. Jemand hat (oder wollte) eine Anfrage an den Ausschuß schicken. Frage: Weiß jemand, was daraus geworden ist? Gruß mmue |
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Die
Musterbaurichtlinie
hat das doch m.E. geklärt.
Seite 16 unter Punkt 3 zu DIN 1055-5: ansonsten gilt (immer) noch das dort gesagte: LINK |
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Hallo Kollegen,
bis jetzt habe ich die norddeutsche Tiefebene immer ignoriert, darf aber dort nun auch bauen. Als guter Forumsteilnehmer habe ich selbstverständlich alle alten Einträge gelesen und möchte nur nochmal kurz die Bestätigung, ob ich alles richtig verstanden habe: Schneelast ND-Tiefebene = aussergew. Belastung heisst das: Die maßgebende Lastkombination ist: 1,35 x Eigengewicht + 1,50 x Wind + 1,00 x 2,3 x Schneelast RICHTIG ???? VG FRANKNA |
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Hallo Frankna,
leider falsch... die Kombination ist nach Din 105-100 anzusetzen. D.h. 1,0 x g +1,0 x 2,3 s + 1,0 x 0,6 x w.... Gruß Tobi |
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Hallo Tobi,
leider auch nicht ganz richtig ... für die Windlast gilt psi,1= 0,5, also 1,0 x g + 1,0 x 2,3 x s + 1,0 x 0,5 x w ... Gruß, Mitch |
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Hallo,
@Mitch: Denke, daß Tobi recht hat: Für Wind gilt psi = 0.6. Gruß mmue |
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