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ReSchneelast norddeutsche Tiefebene 02 Feb 2008 17:59 #24442

@Tomi ... etwas dazu:
Sie werden keine Kombinationsregeln für die Gebrauchstauglichkeit unter außergewöhnlichen Einwirkungen finden, außerdem sind diese in DIN 1055-100 wie folgt definiert:

3.1.2.5.3 außergewöhnliche Einwirkung
Einwirkung von gewöhnlich kurzer Dauer, die während der Nutzungsdauer des Tragwerks mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auftritt, deren Auftreten aber zu erheblichen Schäden führen kann (z. B. Explosionen oder Anprall von Fahrzeugen, Schiffsstoß)

... falls irgendwann dieser Schnee auf dem Dach liegen sollte, müssen Sie eventuell halt danach renovieren ;)

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ReSchneelast norddeutsche Tiefebene 03 Feb 2008 10:07 #24446

Danke....ich verstehe....bei einem Schiffstoß würde eine Durchbiegungsbegrenzung keinen Sinn machen....hauptsache es hält....:-)

Gruß

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ReSchneelast norddeutsche Tiefebene 28 Mär 2008 13:11 #25624

Hallo;

wann muß ich denn die Außergew. Kombinaion durchführen?

Es geht hier um Abdeckungen von Rundbehältern (Güllebehälter).
Da wird sich ja kaum einer im Behälter aufhalten1

Danke im vorraus

Gunter

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ReSchneelast norddeutsche Tiefebene 28 Mär 2008 21:35 #25632

hallo
die Vielzahl der Beiträge dokumentiert anschaulich die Unzulänglichkeit der Normen und Vorschriften.
Es wurde viel Richtiges gesagt und doch wieder Begriffe durcheinandergeworfen.
Deshalb mein Versuch zur Klarstellung:
Norddeutscher Schnee ist eine außergewöhnliche und keine Leiteinwirkung
Treten außer Schnee mehr als eine Nutzlastkategorie nach DIN 1055-100 Tab. A.2 auf, kommt die Leiteinwirkung (vorherrschende) ins Spiel
Die Leiteinwirkung ist dann nach Tab. 3 mit psi1 und die weiteren Einwirkungen mit psi2 zu berücksichtigen
Beispiel 1 g + s + w
GZTa 1.0 x g + 0.5 x w + 2.3 x s
Beispiel 2 g + q + s + w
GZTa 1 1.0 x g + ps1 x q + psi2 x w + 2.3 x s ( Leiteinwirkung q, w entfällt da psi2=0 )
GZTa 2 1.0 x g + ps2 x q + psi1 x w + 2.3 x s ( Leiteinwirkung w )
Die offene Frage nach den Schneeanhäufungen kann z.Zt. nur so beantwortet werden, dass sie komplett als außergewöhnliche Einwirkung (2.3 x s) anzusetzen sind.
Der Norddeutsche Schnee kommt i.d.R. nur bei leichten Konstruktionen (Holz und Stahl) zum Tragen, da im Massivbau das 1.35-fache EG + volle Nutzlast höhere Beanspruchungen ergeben.
Gruß dvog

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