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Gast
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Ein mir gut bekannter Bauunterneher hat Streit mit einem "Statiker".
Es geht zum einen um eine Brüstungswand an einer Treppe und eine frei stehende Wand im DG. Der Bauunternehmer hat Bedenken bzgl. der Stabilität der Wände angemeldet. Der Statiker ist jedoch der Meinung, daß er für nicht tragende Wände nicht zuständig ist. Nachdem die Wände nun ausgeführt waren und sich die Bedenken des Unternehmers bestätigt hatten, hat nun der Kollege noch die Frechheit, Kosten für Baustellenbesuche etc. geltend zu machen. Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr hier Eure Einschätzung ggfl. mit Literaturangabe abgeben würdet. |
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Wer hat denn die Art der Ausführung für diese Problemwände angeordnet?
Wenn es der Statiker war, dann ist er natürlich für die Wände verantwortlich. Wenn es der Architekt war, ist der Verantwortlich, der Statiker sitzt aber, wenn er davon wusste, mit im Boot. Letztendlich ist er für das Tragwerk zuständig. Die ausführung nichttragender Wände wird ja häufig während der Bauphase umgeworfen, sei es die Lage, das Material (Gipsdielen statt Hlz z. ![]() |
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Hallo Markus
was ist denn passiert ?? Andreas ..
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die Ausführung nichttragende Wände sind nicht Teil der "statischen Genehmigungsplanung", (da werden sie normalerweise auch garnicht dargestellt sondern nur als pauschale Last berücksichtigt).
So was gehört zur Ausführungsplanung und die wird beim Einfamilienhaus oft weggelassen. Insofern ist es in der Tat fraglich, ob die freistehende Wand zu der beauftragten Grundleistung des Kollegen gehört. Es hört sich mehr an, als ob es um Fragen der Baukonstruktion geht und nicht um Statik. Es soll ja Bauträger (und sogar Architekten) geben, die erwarten für 499,- Euro ein Rundum-Sorglos-Paket. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Hallo,
hört sich so an, als wenn der Bauunternehmer vor der Ausführung Bedenken angemeldet hat. Das wäre in jedem Fall ein Ernst zu nehmender Vorgang (siehe VOB). Fraglich ist, was dann passiert ist. Irgend jemand muß dann explizit oder faktisch oder stillschweigend die Verantwortung für die Ausführung übernommen haben. 1) Hat der Architekt trotz der Verweigerung des Statikers weiter bauen lassen, dann haftet er mit oder allein (hängt von den Umständen des Einzelfalls ab). 2) Gibt es keinen Architekten oder Bauleiter und der BU baut trotz der Aussage des Statikers ('Ich sag nix') die Wand, dann dürfte der BU dran sein, obwohl er Bedenken angemeldet hat, denn er hat ja trotzdem gebaut. 3) Hat der Statiker sich womöglich nicht zweifelsfrei geäußert? Der Hinweis, für nichttragende Wände wäre er nicht zuständig, dürfte nicht ganz richtig sein, denn auch nichttragende Wände müssen für sich allein standsicher sein. Also egal wie's war. Irgend jemand hat in juristischer Hinsicht immer den schwarzen Peter in der Hand. Und wichtig ist, daß man das, was man behauptet im Zweifelsfall auch noch beweisen kann. Gruß mmue |
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Hallo,
wie das Gesicht da rein gekommen ist weiß ich nicht. Sollte natürlich VOB heißen. Gruß mmue |
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