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Eine drei Meter breite, frei stehende Wand im DG wurde abgerissen und neu mit Auststeifungsstützen und Ringbalken hergestellt.
ähnliches gilt für die Brüstungswand. |
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PS.: Ich find´s übrigens prinzipiell super, dass der "Kollege" (warum eigentlich die " " ?) Geld für seine Arbeit verlangt. Ist ja sein Beruf und nicht sein Hobby.
Auf der Arztrechnung gibt es den schönen Posten "Beratung, (auch telefonisch!)". Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Eigentlich ist doch alles klar...
Statiker = Tragwerksplaner ----> tragende Bauteile alles andere sind nichttragende Bauteile und fallen in den Verantwortungsbereich des Architekten, Objektplaners, Bauleiters, Bauherren es sei denn der Kollege war so "dumm" und hat diese Leistungen angeboten. Die Verrechnung des Baustellenbesuchs ist völlig in Ordnung.... ich mache auch keine Baustellenbesuche umsonst. Stundensatz: 75 €!! + amtlicher Kilometersatz Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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..ich glaube nicht, dass das so einfach ist.
Nichttragende Bauteile gibt es streng genommen nicht, denn jedes Bauteil muss mindestens sein Eigengewicht tragen, dazu noch Horizontallasten aus Wind oder Personenanprall. Wenn eine sog nichttragende Wand umfällt und Schaden anrichtet wird man als Statiker, sorry Tagwerksplaner nicht so einfach davonkommen.. Deswegen hat man sich m.E. in der statischen Berechnung um die Standsicherheit aller Wände zu kümmern.. Thomas. |
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Lieber Thomas S,
hier muss ich aber heftig widersprechen. Nicht aller was wir planen und berechnen können, gehört automatisch zur Grundleistung des Tragwerkplaners. Wir planen das Tragwerk des Hauses - und nicht der Einbauten! So ziehmlich jedes Bauteil kann Personenschäden verursachen. Auch falsch berechnete Fensterscheiben und Fensterverankerungen sind gefährlich, macht aber beim normalen Wohnhaus der Fensterbauer und nicht der Statiker. Auch falsch gesicherte Dachsteine sind beim Sturm gefährlich, die erforderliche Verklammerung berechnet aber der Dachdecker... Nur weil eine Trennwand zufällig aus Stein und nicht aus Gipskarton errichtet wird gehört sie nicht automatisch zur Grundleistung des Statikers! Zum Schluß sollen wir noch die Sonnenmarkise fürs Grundhonorar berechnen? Bitte nicht falsch verstehen, können wir Statiker ja alles machen, aber das sind Leistungen die auch vergütet werden müssen! Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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