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Den Verweis auf die Bodenplattenzulassung der Stahlfaser hatte ja michael schon gebracht:
Link bekaert
Es ist damit tatsächlich eine Ausführung ganz ohne Betonstahl (theoretisch) möglich, aber - sehe es auch so wie Hr. Muthmann und mmue - man sollte unbeding mal in die Zulassung reinlesen, Abschnitt 1 langt i.d.R. schon ... |
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MarcoHerzog schrieb:
Moin moin, mein letzter Stand ist, daß Stahlfaser nicht für statische Bauteile verwendet werden dürfen, da keine Zulassung vorliegt. Es gibt nur eine Zulassung für die Stahlfaser selbst und nicht als statisches Bauteil. Eine Sohlplatte aus Stahlfaser ist eigentlich nur zugelassen, wenn bewehrte Streifenfundamente die Last abtragen. ohne Streifenfundamente würde die Last durch die Sohle abgetragen werden und ist somit nicht zulässig. Die Hersteller geben oft keine klare Aussage, da das Produkt verkauft werden soll... Last Euch mal vom Hersteller schriftlich bescheinigen, daß eine Sohlplatte ohne Streifenfundamente mit Stahlfasern zulässig ist (und nicht, das die Haftung der Hersteller hat)... Das Schreiben möchte ich sehen !!! Gruß Woodpecker |
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Hallo kaule,
wir haben ebenfalls mehre Bodenplatten umrechnen lassen. Ergebnis: statisch erforderliche Biegebewehrung unter Wänden muß immer zusätzlich einglegt werden. Bisher(länger als 1 Jahr her) gab es keine Stahlfaser die gemäß Zulassung "Biegebewehrung" ersetzen darf, obwohl rechnerisch möglich siehe PBS-Stahlfaserprogramme. Gruß rainer |
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@Woodpecker
Auszug aus der erwähnten Zulassung Z 71.3-18 Diese Zulassung ist nicht neu, einfach lesen ... @rainer Mein Hinweis eben sollte nur auf die vielen Beschränkungen (Wohnhaus max. 2 Vollgeschosse, Plattenlänge/breite <= 12m, Spannweitenbegrenzungen der Decken, Bettungsmodul >30 MN/m³(!), erfoderliche Bewehrungen unter öffnungen der Wände, Ecken usw.) gelten. Und am Ende packt man´s mit Fasern, wie Du schreibst, ohnehin kaum. |
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