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Hallo Kollegen
kann mir jemand Literatur zur bemessung von Stahlfaserbeton(-bodenplatten) empfehlen? Ist das DBV Heft 7 (für stolze 60E) brauchbar? danke Guido |
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Dipl.-Ing. Marco Herzog
Westmarkstraße 22c 26676 Barßel Tel.: 04499 / 918769 Mobil: 0174 / 4280227 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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... das letzte mal dass ich mich damit beschäftigt habe, war Stahlfaserbeton für TRAGENDE Bauteile nur mittels einer bauaufsichtlichen Zulassung für die jeweilige Faser möglich (und wenn man die Zulassung genauer gelesen hat, brauchte man fast immer noch zusätzlichen Betonstahl). Die Litetratur bestand also im lesen der Zulassung.
Gibt es da mittlerweile was neues? Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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Hallo,
@Muthmann: Kenne das bisher auch nur so. Der Nachweis für die Bodenplatte war exakt der gleiche wie für unbewehrten Beton gem. DIN 1045, d.h. die Stahlfasern wurden nicht als tragend angerechnet. Dann hätte man es auch sein lassen können. Aber der Firmenprospekt kam auf Hochglanzpapier .... Gleiche Frage: Ist das immer noch der aktuelle Stand? Gruß mmue |
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Hallo,
also wir haben schon Bodenplatten mit Stahlfaserbeton einbauen lassen. Ist auch schon etwas her - aber wir haben unsere Statik (Bodenplatte) vom Herstellerwerk entsprechend umbemessen lassen - und soweit ich weiß ist dort auch kein zusätzlicher Betonstahl eingebaut worden. Wenn hier von tragenden Bauteilen die Rede ist, sind bestimmt frei tragende Bauteile wie Stützen, Stürze, Decken etc. gemeint und keine gebetteten Bodenplatten (eine Bodenplatte ist doch auch ein tragendes Bauteil, oder?). Wie es dafür aussieht weiß ich im Moment auch nicht - haben wir auch noch nicht gemacht. Aber Bauknecht hat ja auch primär nach Stahlfaserbeton(-bodenplatten) gefragt - die m.M. nach auch mit reinem Stahlfaserbeton realisierbar sind. Gruß Marco Dipl.-Ing. Marco Herzog
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