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Gast
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Hallo zusammen
es gibt ja nun "leider" den Passus in der DIN das Ortbetonstützen nur mit mind. 20x20cm ausgeführt werden dürfen. Nun habe ich den Fall, das ich in einem zweischaligem Mauerwerk ein auf der Innenschale liegendes Rähm gegen Windsog sichern möchte. Es liegt ein Flachdach (Holzkonstruktion mit Abklebung) mit relativ großem Kragarm drauf. Im Grunde werden die Stützen also nur auf Zug beansprucht. Gibt es da eine Möglichkeit zu begründen, das die Stütze in nur 17,5cm ausgeführt werden darf. Außen kommt übrigens ein WDVS drauf und es ist natürlich umständlich jedesmal die Dämmung zu verringern. Gruß Andreas ..
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Ich würde einen Wandschlitz machen und den BST darin einmörtel...das ist keine Stütze sondern ein Zuganker (mache ich hin und wieder bei Flachdächern an den Ecken so)
mfg guido |
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Hallo Bauknecht
das versteh ich noch nicht. Was ist ein BST und wo mörtelst du ihn ein? Andreas ..
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Hallo Andreas
wenn es sich um ein Zugglied handelt und das tragende Mauerwerk die vertikale Auflagerdruckkraft alleine aufnehmen kann, würde ich mich um die Einschränkung d=> 20cm für Stützen als Druckglieder nicht kümmern. Gruß Wolfgang |
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Moin moin,
ich würde eine 24/17,5 cm Stütze rechnerisch nachweisen und gut ist. Gruß Woodpecker |
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Hallo zusammen,
Ja ich hatte das für mich auch schon so beschlossen. Nun ist es so, das die Pläne geprüft werden. Ich wollte einen Kommentar in die Statik schreiben und Begründen, das es sich eben nicht um die in der DIN gemeinten Druckglieder handelt. Meine Hoffnung war, das sich schon ein schlauer DIN-Vater oder Autor mit diesem Fall beschäftigt hat und man es irgentwo nachlesen kann. Mit der eigenen Auslegung technischer Vorschriften wird es uns Ingenieuren ja immer schwieriger gemacht. Gruß Andreas ..
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