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Hallo Andreas,
ich bilde im Wohnungsbau die Drempelstützen häufig als Stützen 17,5/24cm oder sogar in U-Schalen (Querschnitt noch kleiner) aus. Dies begründe ich damit, daß die Stütze hier nicht maßgeblich auf Druck (Dachkonstruktion liegt überwiegend auf dem Mauerwerk) sondern auf Biegung beansprucht wird. Gleiches gilt für einfache Aussteifungsstützen im Mauerwerk. Bislang habe ich noch keine Probleme mit Prüfern gehabt. Gleiches kann für dein "reines" Zugglied gelten. Du kannst den Stahlquerschnitt ja auf Zug nachweisen und entsprechend "Bauknecht" einmörteln. Spricht aus meiner Sicht doch nichts dagegen. Gruß Marco Dipl.-Ing. Marco Herzog
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Also ich hatte deine Frage so verstanden, dass du abhebende Lasten rückverankern willst-->senkrechter Wandschlitz von der zu verankernden Decke zur Decke unten drunter, in dem Wandschlitz BST (=Bewehrungsstäbe) aus der unteren Decke in die obere führen, den Wandschlitz ausmörteln (oder betonieren) damit der BST korrosionsgeschützt ist.
mfg Guido |
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