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Hallo,
nun noch mal ne Frage: Ich hab auch schon öfters gesehen, daß die Honorarermittlung mit den Rohbaukosten gemacht werden, aber wenn ich mich streng an die HOAI halte (ich weiß, daß ich dann keinen Auftrag bekomme), gibt es nur den Weg über 55% der Kosten der (Gesamt-)Baukonstruktion und 20 % der Anlagen. Meiner Meinung nach gibt es keine Grundlage zum Ansatz der Rohbaukosten. Grüße Pet |
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@pet:
In der HOAI werden beide Arten der Bestimmung der anrechenbaren Kosten angegeben. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt automatisch die 55%/20%-Regelung (war früher die Ausnahme und gesondert zu vereinbaren). Es gibt aber Fälle, bei denen diese Regelung zu für uns Tragwerkplaner zu ungünstigen Werten führt (z.B. Konstruktionen mit hohem Anteil der Gründungskosten etc.). Für diese Fälle lässt die HOAI die Regelung zu, die anrechenbaren Kosten aufgrund der gewerkeweisen Kosten (Liste in der HOAI = etwa Rohbaukosten) zu bestimmen. Dies ist aber bei "Auftragsvergabe" mit dem Bauherrn zu vereinbaren. @FRANKNA: Die Abschätzung der anrechenbaren Kosten für Angebote ist sowieso eine Sache für sich ... Nach einer Empfehlung eines Rechtanwalts schreibt man am besten in sein Angebot (und dann noch besser in den Vertrag) sogenannte "öffnungsklauseln". D.h. man beschreibt genau die Parameter, nach denen HOAI-gerecht abgerechnet werden soll (Leistungsphasen und -sätze, Honorarzone usw.). Damit ein Preis im Angebot steht (und nur den schaut sich der Bauherr an), schätzt man - sofern genauere Angaben fehlen - die anrechenbaren Kosten "irgendwie" ab. Allerdings wird vermerkt, dass die Abrechnung nach den festgestellten anrechenbaren Kosten erfolgt ... Die Diskussionen im Rahmen der Schlußrechnung muss man allerdings aushalten können (oder man hat die Fähigkeit, den Bauherrn gut besäuseln zu können ...). Und bisweilen gibt's auch ganz böses Blut mit Kollegen. Wir hatten einmal den Fall (Bau einer Turnhalle), wo wir ein Angebot abgeben sollten, für das der planende Architekt allen "Statikern" die anrechenbaren Kosten sogar genannt hatte. Ein Kollege schrieb lapidar in sein Angebot, dass die angegeben anrechenbaren Kosten - wie seine Erfahrung zeigen würde - viel zu hoch seien. Also ermittelte er seinen Preis mit viel geringeren anrechenbaren Kosten, bekam den Auftrag und rechnete nach den festgestellten Kosten ab. Dreimal darfst du raten, wie hoch letztlich die anrechenbaren Kosten der Schlussrechnung waren ... Grüße Berthold |
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... herzlichen Dank für die rege Diskussion. Der Hinweis auf das BKI war auch gut, kannte ich noch nicht.
Bin beruhigt, dass ich doch nicht jahrelang alles falsch gemacht habe. Ich war nur so verunsichert, weil der Kollege mit seinen 55% der Rohbaukosten auch noch HOAI-Seminare besucht hat (er oder der Vortragende muss da wohl etwas missverstanden haben). Erschreckend finde ich, wie wenig Leute sich bei "unserer HOAI" (§64 / 65) auskennen. Auch die Architekten winken meist nur ab ---- keine Ahnung. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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