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Die 50% gelten wenn die Rissbreitenbeschränkung für Zwang infolge Abfließens der Hydratationswärme durchgeführt wird.
Bei äußerer Belastung ist fctm voll anzusetzen. |
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Bleibt man mal beim Zwang, dann beschreibt das "Sätzchen" zum Ansatz von fct,eff die Geschichte eigentlich ganz gut ... Die Frage ist wie die vorhandene Festigkeit (Zugfestigkeit) beim Auftreten des Zwangs tatsächlich ist. Bei Hydr. sollte das i.d.R.in den ersten 3 bis 5 Tage passieren und da ist man mit 0,5 fctm ganz gut dabei. Handelt es sich um Zwang aus Schwinden, dann sieht die Sache anders aus. Hier ist dann die volle Zugefestigkeit fctm für fct,eff mind. aber 3,0 N/mm2 zu wählen.
Manchmal kann es ganz interessant sein zu überlegen, ob die volle Zwangskraft überhaupt auftreten kann (z.B. Bodenplatte - Reibung). Hierzu hat man mit DIN 1045-1, 11.2.2 (2) ein kleines Hintertürchen (für einige Fälle). Bei vorhandenen Zwangspunkten ist das Türchen allerdings meiner Ansicht nach zu ... Also dann noch frohes Schaffen... Frank |
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