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Betonfestigkeit bei Rissbeschränkung 26 Jul 2007 12:36 #21748

Eine Frage eines Kollegen, der offline ist:

Gibt es irgendwo verbindliche Festlegungen oder Beispiele, welche Betonzugfestigkeit zum Nachweis der Rißßbreitenbeschränkung anzusetzen ist? Die Endfestigkeit oder die Frühfestigkeit nach ca. 3-5 Tagen?
1045-1; 11.2.2.(5) erscheint da variabel mit den Angaben zu f_ct-eff: "In vielen Fällen Frühfestigkeit..., aber wenn der Zeitpunkt der Rissbildung nicht sicher innert 28Tagen ist, sind mind. 3,0n/mm^2 ansetzen."

Mir fällt auf Anhieb keine Antwort ein und bei der NABau-Auslegung finde ich auch nichts dazu.

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ReBetonfestigkeit bei Rissbeschränkung 27 Jul 2007 05:57 #21761

Hallo Philipp,
ich setze z.B. für "Abfließen der Hydratationswärme" gemäß 11.2.2 (5) 50% von fct,eff an.
Ist eine "kann"-Bestimmung der Norm (Anwendungsregel) und führt zu sinnvollen Ergebnissen.

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ReBetonfestigkeit bei Rissbeschränkung 27 Jul 2007 07:41 #21765

Ist wohl ein Schreibfehler. Ich meine es muss heißen: "50% von fctm".
Für den Nachweis unter äußerer Last ist fctm anzunehmen.

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ReBetonfestigkeit bei Rissbeschränkung 27 Jul 2007 08:27 #21766

ist natürlich ein Schreibfehler
50% von fctm ist richtig

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ReBetonfestigkeit bei Rissbeschränkung 27 Jul 2007 08:50 #21768

Danke, für die Antworten,
stimmt, f_ct,eff wird über den Mittelwert f_ct,m definiert.

Das "kann" war genau der Fragepunkt.
Hintergrund ist eine Diskussion mit einem Prüfer, der 1,0 fctm angesetzt haben will. Das ist offenbar kein "muss" nach Norm, sondern dessen Meinung.
Nun, dann kann der Kollege mal diskutieren... Ob man den Wetterbericht im Hinblick auf die Festigkeitsentwicklung normativ mit einbeziehen sollte? (War nur ´n Scherz.)

Danke!

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ReBetonfestigkeit bei Rissbeschränkung 27 Jul 2007 09:44 #21769

Hallo Philipp,
die kursiv geschriebenen Inhalte der Norm (u.a auch die betr.Problematik) stellen Anwendunsgregeln dar. Sie "können" angewendett werden, d.h. meiner Meinung nach "dürfen " sei auch angewndet werden.

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