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Gast
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Eine Frage eines Kollegen, der offline ist:
Gibt es irgendwo verbindliche Festlegungen oder Beispiele, welche Betonzugfestigkeit zum Nachweis der Rißßbreitenbeschränkung anzusetzen ist? Die Endfestigkeit oder die Frühfestigkeit nach ca. 3-5 Tagen? 1045-1; 11.2.2.(5) erscheint da variabel mit den Angaben zu f_ct-eff: "In vielen Fällen Frühfestigkeit..., aber wenn der Zeitpunkt der Rissbildung nicht sicher innert 28Tagen ist, sind mind. 3,0n/mm^2 ansetzen." Mir fällt auf Anhieb keine Antwort ein und bei der NABau-Auslegung finde ich auch nichts dazu. |
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Hallo Philipp,
ich setze z.B. für "Abfließen der Hydratationswärme" gemäß 11.2.2 (5) 50% von fct,eff an. Ist eine "kann"-Bestimmung der Norm (Anwendungsregel) und führt zu sinnvollen Ergebnissen. |
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Ist wohl ein Schreibfehler. Ich meine es muss heißen: "50% von fctm".
Für den Nachweis unter äußerer Last ist fctm anzunehmen. |
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ist natürlich ein Schreibfehler
50% von fctm ist richtig |
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Danke, für die Antworten,
stimmt, f_ct,eff wird über den Mittelwert f_ct,m definiert. Das "kann" war genau der Fragepunkt. Hintergrund ist eine Diskussion mit einem Prüfer, der 1,0 fctm angesetzt haben will. Das ist offenbar kein "muss" nach Norm, sondern dessen Meinung. Nun, dann kann der Kollege mal diskutieren... Ob man den Wetterbericht im Hinblick auf die Festigkeitsentwicklung normativ mit einbeziehen sollte? (War nur ´n Scherz.) Danke! |
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Hallo Philipp,
die kursiv geschriebenen Inhalte der Norm (u.a auch die betr.Problematik) stellen Anwendunsgregeln dar. Sie "können" angewendett werden, d.h. meiner Meinung nach "dürfen " sei auch angewndet werden. |
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