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Gast
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Hallo Kollegen,
wer hat einen Hinweis, wo explizit steht, daß auch bei Reihenhäusern ein Aussteifungsnachweis für den Lastfall "Wind auf Giebelwand" geführt werden muss. Hier drückt sich selbst das sonst sehr ausführliche KS-Handbuch vor einer definitiven Aussage. Der Grund: Immer öfter hab ich mit städtischen Reihenhäusern zu tun, welche schon 100 Jahre stehen, und die Leute das Erdgeschoss aufreissen wollen. Normalerweise wird auch in den nächsten 100 Jahren kein Wind auf das Haus blasen, gilt die Regel "Jedes Haus muss jederzeit auch alleine standsicher sein" uneingeschräkt ?" Eine Gewissensfrage ? Oder Eindeutig ? |
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das kann nirgends stehen, da reihenhäuser nicht genormt sind !
solange muß der ingenieur seinen verstand anwenden und entsprechend bemessen und konstruieren... |
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.... Eindeutig KEINE Gewissensfrage !!
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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Vielleicht mögen die Herren Rabe und Andreas sich mal so ausdrücken,
das der geneigte Leser dies auch versteht ! Ich will gar nicht alles "Normen", ich möchte nur wissen, ob euch Literatur-Angaben, bekannt sind, die auf diese Problematik eingehen. Es geht ja nicht nur um Reihenhäuschen, sondern auch um andere Gebäude. Beim Neubau ist ja auch alles kein Problem ! (Aber im Bestand ?) Wie würdet ihr entscheiden ???? |
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? Nein keine bekannt.
Sie Haben auch die im Letzten Satz die maßgebende Stelle der Bauordnung richtig wiedergegeben und damit dürfte doch wohl alles ausgesagt sein. Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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@Frankna, n.m.M war es immer so gewesen, dass jedes Objekt für sich alleine stehen muss. Bei alten Reihenhäusern gibt es eine gemeinsame Wand, die aber mit den Decken der jeweiligen Häusern gehalten wird. Im Normalfall ist der Giebel keine tragende Wand, aber dies ist (wenn nicht bewohnt) leicht zu erkennen.
Selbstverständlich geht ich davon aus, dass Du das Objekt besuchen müsstest bevor irgendwelche statischen Annahmen gemacht werden. übrigens, was meinst Du mit "Erdgeschoss aufreisen"? |
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