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ReWindaussteifung Reihenhaus 04 Mai 2007 12:09 #20659

Hallo,

baurechtlich gesehen dürfte die Situation ziemlich klar sein.

In jeder Landesbauordnung steht sinngemäß, daß die baulichen Anlagen standsicher sein müssen. So weit keine Frage.

Wenn nun aber die Standsicherheit des fraglichen Reihenhauses nur im Zusammenwirken mit anderen Nachbargebäuden gegeben ist, d.h. der Bau bleibt nur stehen, wenn die Aussteifung (auch) durch ein fremdes Gebäude erfolgt, dann müßte dieser Umstand durch Baulast, Grundbucheintragung o.ä. auf beiden (oder allen betroffenen) Grundstücken rechtlich gesichert werden. Das macht aber eine Bauaufsichtsbehörde heute kaum noch mit.

Im übrigen: wer will sich denn als Eigentümer eine Baulast eintragen lassen, damit sein Nachbar eine Wand rausreißen darf? Nur damit dieser Nachbar die Kosten für die Stabilisierung des eigenen Gebäudes spart? Das läuft von daher schon nicht.

Lange Rede kurzer Sinn: Jedes Gebäude muß nach dem oben Gesagten faktisch für sich allein standsicher sein, ohne Nachbarn. Das ist das, was wir alle ohnehin wissen.

Allerdings ist mir vor ein paar Jahren auch mal eine 'Nachtragsstatik' eines Kollegen unter die Nase gehalten worden, der die o.g. Problematik völlig ignorierte und im übrigen unter Hinweis auf angeblichen Bestandsschutz die von mir ermittelten Stahlrahmen zur Aussteifung als nicht notwendig bezeichnete. Das ist dann sogar vom Bauamt so genehmigt worden (!) und ich hatte fast einen Prozeß am Hals.

Das nur so als Hinweis, was für ein Unsinn gelegentlich trotzdem passiert. Die rechtliche Situation ist eindeutig, s.o.

Gruß
mmue

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ReWindaussteifung Reihenhaus 04 Mai 2007 13:20 #20661

An Navarro:
Entschuldigung: Ich meinte natürlich "aufreissen"
d.h. alle Querwände möglichst entfernen.
An den Aussenwänden zum Vergrößern der Fenster.
In der Mittelquerwand zur Erhaltung eines grossen Raumes (z.B. Wohnküche)

An nmue:
Das war ein gutes Statement !
Aber die Problematik die du ansprichst, daß manche Kollegen sich überhaupt nicht um die Aussteifung kümmern, kommt leider immer wieder vor. (Insbesondere bei Reihenhäusern, die ja normalerweise nicht geprüft werden.)

Ich habe aus diesen Gründen einen Auftrag verloren ! Der Bauherr hat dann einen Kollegen gefunden, der alles ohne Aussteifung rechnet.

Durch die neue Erdbebennorm sind aber auch die Prüfingenieure wieder stärker auf das Thema sensibilisiert, so daß mehr auf die Aussteifung geachtet wird.

FRANKNA

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