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Hallo
Ich habe eine Frage betreffs der Notwendigkeit eines Statikers und eines Prüfstatikers. Ich beabsichtige ein Wochenendhaus im Land Brandenburg zu errichten. Ein Bauvorbescheid existiert für eine Hausgröße bis max. 40m² Grundfläche und 4m Höhe. Ich beabsichtige ein "handelsübliches" Holzhaus errichten zu lassen. Von verschiedenen Verkäufern erhielt ich unterschiedliche Aussagen ob Statiker und Prüfstatiker erforderlich sind. Kann mir bitte jemand beantworten, ob zusätzlich zum Objektplaner ein Statiker und Prüfstatiker erforderlich ist? Vielen Dank Herr Gatz |
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Das müßte in der Bauordnung stehen, wer die Statik erstellen darf bzw. wann diese prüfbefreit ist, das ist in jedem Bundesland verschieden
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Ist schon wieder ein Weilchen her, dass ich in Brandenburg eine Statik eingereicht habe.
Kann sich also geändert haben. Aber damals bekam ich die Auskunft, dass in Brandenburg alles geprüft wird, auch kleinere Bauvorhaben. Gruss Moses |
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Hallo Kollegen,
ganz einfach bis 40 m² und Wandhöhe um 4,00 m gehts auch ohne wenn der Bauplatz in einem B-Plangebiet nach § 30 BGesetz (Wochenendplatz ...) oder in einem von der Behörde genehmigten Wochenendplatzgebiet liegt. Wenn nicht dann Statik vom Statiker und Prüfung von einem Prüfing. mit Zulassung in Brandenburg ( andere Prüfings. gehen auch aber das ist Bürokratie........ ohne Ende) MFG RR Reimund Rüdiger
Architektur-Sachverständigenbüro Energieeffizienzexperte für BAFA und KfW-Bank München/Meissen |
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