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Hallo zusammen!
folgende Frage stellt sich mir zum Umbau einer Schule zur Situation: innerhalb der Schule sollen einzelne Klassenräume geändert werden.Vorhanden ist eine Holzbalkendecke mit Brettschalung sowie Fußbodenaufbau und Deckenverkleidung. Schall und Brandschutz ist OK. Entspr. durch die anstehenden Umbauarbeiten wird es erforderlich, teilweise die bestehende Balkenlage neu nachzuweisen. Für den Lastansatz Verkehrslast ist somit Kategorie C1 mit qk=3,00KN/m² und Qk=4,00KN erforderlich. (Nach DIN alt wäre eine Last von q=3,50 KN/m² erforderlich gewesen.) Nun zur Frage: Einen ausreichenden Nachweis der Holzbalken kann geführt werden. Wie ist jedoch der Nachweis der vorh. Holzschalung oberhalb der Balken zu führen. Eine Einzellast Qk=4,00 KN kann ich nicht unterbringen, auch nicht wenn ich die Einzellast entspr. verteile. Finde allerdings auch die Einzellast mit 400 KG sehr hoch. Wenn ich für Treppen den Nachweis führen müßte (Kategorie T3 qk= 7,50KN/m² und NUR Qk=3,00 KN ) dann kann ich die 4,00KN auch nicht so ganz nachvollziehen. Wie komme ich weiter ? Klaus Meyer (Greven) |
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ich würde meinen Qk bezieht sich auf die balken und nicht auf die schalungsbretter.
bei einer aufstandsfläche von 5cm würde das kein sinnvolles ergebnis bringen.... grüße chris MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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Hallo Chris,
genau, mit solch einer hohen Last, kann ich keine sinnvolle Brettschalung bemessen. Eine Anmerkung im "Scheider Bautabellenbuch" gibt es ja wohl: ... Falls der Nachweis der örtlichen Mindesttragfähigkeit erforderlich ist (z.B. bei Bauteilen ohne ausreichende Querverteilung der Lasten ) so ist er mit den charakterr. Werten für die Einzellast Qk ... zu führen ........ Ist die Brettschalung nun ein Bauteil das statisch OK sein muß oder nicht!? Die DIN sagt nicht weiteres dazu. Habe nichts gefunden. PS: Die neuen DIN-Normen machen ein Irre. Bei der Wind-und Schneelasten rechnet man auf die 3. Stelle hinter dem Komma, und bei den Verkehrslasten schlagen die richtig zu. Nun ja, dann rätseln und lesen wir mal weiter. Klaus Meyer |
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MeyerK schrieb:
hi klaus, darüber ließe sich trefflich streiten. ich würde die brettschalung als bodenbelag sehen und die eigentliche tragkonstruktion sind die balken. man kann die schalung als bauteil mit querverteilung betrachten, da unter den balken in der regel eine schüttung ist, die querverteilt. somit wäre die schalung nicht nachweispflichtig. die nachweisplficht würde erst bei den balken beginnen, weil die nicht querverteilen... gruß chris MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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das mit der Schüttung (heute jedoch weniger) unterhalb der Schalung und ggf. die Schalung als Bodenbelag anzusehen, OK, damit könnte ich auch wohl leben.
Einen kleinen Widerspruch gib es jedoch, wenn ich bei einer Dachkonstruktion auch die Dachlatten für zwei Einzellasten von 0,5 KN nachweisen muß, falls der Sparrenabstand >1,00 m wird. Schönen Dank für Deine überlegungen und weiterhin viiiiiieeeel Vergnügen bei Lesen der neuen DIN-Normen. Ich werde die Brettschalung nicht für eine überdimensionierte Einzellast nachweisen. Gruß Klaus |
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MeyerK schrieb:
nun, die dachlatte ist im wirklichen leben mit einem dachdecker belastet, der beim eindecken auf der latte steht. aber 4KN auf ein schalbett zu bringen, daß muß mir mal einer vorführen ![]() MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
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