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Es muss also eine Statik vorliegen.
Wo muss diese vorliegen, bei mir, beim Gü, oder bei z.B. der Zimmerei fürs Dach? Darf ein Gü mir ein schlüsselfertiges Haus anbieten und bauen, ohne dass eine Statik vorliegt? Hat er eine Hinweispflicht, muss er mir seine Bedenken schriftlich mitteilen? |
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AndreasG schrieb:
laut BauVorlVO muß die statik eingereicht werden. im vereinfachten genehmigungsverfahren wird der bauantrag auf vollständigkeit geprüft.....eigentlich sollte die UBA die statik anfordern, bzw. das fehlen bemängeln....richtig? MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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Hallo,
Ihren Mitteilungen bisher konnte ich nicht entnehmen ob Sie der Bauherr sind oder der spätere Eigentümer. zu 1.) beim Bauherren ! zu 2.) nein normalerweise nicht ! Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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Hallo,
das mag im Saarland oder in Berlin so sein... mag sein das dies im Ermessensbereich der unteren Bauaufsichts- oder Genehmigungsbehörde liegt, aber in der Regel wird im vereinfachten Verfahren gar nichts überprüft oder geprüft. .... wichtig: lediglich der Abnahmebescheid des Kaminkehrers wird seitens der Genehmigungsbehörde verlangt. Viele Bauherren wissen auch nicht, dass sie in erster Linie für die Vollständigkeit der Unterlagen und Richtigkeit verantwortlich sind. Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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...
nur Lageplan und Plan des Entwurfsverfassers Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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Herr Andreas G,
worauf bezieht sich Ihr "normalerweise nicht"? Etwa auf folgende Frage: Darf ein Gü mir ein schlüsselfertiges Haus anbieten und bauen, ohne dass eine Statik vorliegt? Und was ist dann normal und was unnormal? |
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