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Gast
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Hallo Leute,
der Boden ist kein Spitzboden, sondern ein Vorbau eines Hauses der nicht für Revisionen begehbar ist und auch vom Bauherrn nicht begehbar gemacht werden kann! Im Prinzip ein "Toter Raum" zwischen Decke EG und Dachhaut. Ich meine man müsste hier keine Belastung außer die Eigenlast ansetzen oder ? |
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oft ist in bindermitte ein laufsteg für revisionszwecke vorgesehen.
und auf den binderuntergurten kann man auch prima herum turnen. vor allem, wenn man eine taschenlampe und ein paar messutensilien mit herum schleppen muss ![]() allerdings kann (konnte) man diese mannlasten nach alter DIN 1052 als LF HZ ansetzen, so dass sie allenfalls fürs biegemoment im betreffenden feld massgebend wurde. aber ich hab's auch schon erlebt, dass 3 leute auf dem laufsteg zusammen stehen und irgendwas besprechen ![]() |
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Noch ein Hinweis: Der Boden ist baulich abgetrennt und nicht zugänglich!
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Also ich würde auf jeden Fall für alle betreffenden Pos. die Mannlast von 1 kN ansetzen, vor allem auf die Anschlußkraft draufaddieren. Das kann ja nicht die Welt bedeuten.
Bzgl. der Durchbiegungsbeschränkung bei Mannlast kommt's natürlich drauf an, ob irgendeine Verkleidung o.ä. Schaden nehmen würde, ansonsten keine Berücksichtigung. Hauptsache in 20 Jahren bricht keiner durch, nur weil an ein paar Schrauben gespart wurde. |
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z.B.:
"Koordinierungsauschuß der Prüfämter und Prüfingenieure für Baustatik bei der obersten Bauaufsichstsbehörde des Landes Hessen", Mitteilung Nr. B04 vom Januar 1986, da heißt es: "...Dachräume oberhalb von Kehlbalken, die nicht zugänglich sind, brauchen nur für eine Montagelast (1 kN) ausgelegt werden." Wieso sollte es auch anders sein? gruss |
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