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Gast
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Hallo Leute,
ich habe einen Zwischenraum zwischen oberster Geschossdecke und Dach von ca. 80 cm, sodass der Boden nicht begehbar und sogar (baulich abgeschlossen) ist. Für den statischen Ansatz der Nutzlast kann diese gleich Null gesetzt werden. Wo finde ich hiezu Lektüre um den Prüfstatiker davon zu überzeugen, dass mein Ansatz richtig ist? Oder seid Ihr eventuell anderer Meinung? |
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Hallo broesel,
sowohl die alte als auch neue Norm haben für einen Spitzboden unter 1,80 m eine Angabe für die Last. Selbst wenn nur 80 cm vorhanden sind, kann man dort noch reinkriechen und z. B. prima Aktenordner oder Weihnachtsschmuck lagern. Ob dieser Zwischenraum baulich abgeschlossen ist, halte ich für irrelevant, da ein Bauherr durchaus irgendwann mal diese Lagerstätte entdecken und öffnen könnte. Diese Last beträgt nach neuer Norm lediglich 1,0 kN/m2. Das ist nicht viel. Eine Reduktion dürfte wirtschaftlich kaum etwas bringen. Aber vielleicht habe ich Dich falsch verstanden und der Zwischenraum ist kein Spitzboden? Dann könnte es vielleicht anders aussehen... Viele Grüße Timm |
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.. ich denke da hast du schlechte Karten.
Wenigstens zu Revisionszwecken muß der Raum doch begehbar sein, und damit p=1,0 kN/m². Grüsse Thomas |
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Hallo,
und wie sieht es bei Fachwerkbindern aus dort wird üblicherweise trotz wesentl. größerem Hohlraum keine Nutzlast angesetzt! Gruß rainer |
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rainer schrieb:
Mannlast mit 1 kN ansetzen |
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.. das sind doch i.d.R. abgehängte Decken, die nicht begehbar sind weil man sonst durchbrechen würde.
Grüsse Thomas |
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