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Nachweis Schubverankerung Holztafelbau 01 Dez 2006 13:53 #17851

Hallo alle zusammen,

ich bin seit heute angemeldet und habe gleich mal ein Problem:
Ich soll ein Einfamilienhaus in Holztafelbauweise (vorgefertigt) nachweisen.
Die vertikale Verankerung an den Wandscheibenenden ist klar, nun geht
es mir um die horizontale Verankerung. Ich bin der Meinung, daß ein solcher
Nachweis eigenlich gar nicht nötig ist, da die Wandelemente durch die Haftreibung (Holz in Mörtelbett auf Sperrung auf Betonbodenplatte) ausreichend horizontal gelagert sind. Ich habe im Netz auch eine Abhandlung über Holzrahmenbau gefunden (Dr. Ing. Steinbrecher), wonach bei geschlossenen Wandtafeln die Haftreibung mit 0,6 und als Vertikalkraft die aus Stabilisierung stammende Komponente angesetzt werden darf. Das Ergebnis ist eine zul. Horizontalkraft ohne weitere Anschlüsse. Nun sieht es so aus, als wäre diese genannte Formel aus der neuen DIN 1052. Da ich diese nicht zur Hand habe und außerdem nach alter DIN gerechnet habe (Vermischungsverbot) nun meine Frage: Ist dieser µ-Wert realistisch bzw. gibt es Publikationen, wonach diese Vorgehensweise möglich ist (Prüfingenieur!) ?

Schon mal vielen Dank im Voraus

Grüße Pet

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ReNachweis Schubverankerung Holztafelbau 01 Dez 2006 16:37 #17853

Hallo Pet!

Der µ steht meines Wissens weder in der neuen noch in der alten Norm, sondern ist schlicht eine Annahme. Von daher spielt die Norm auch keine Rolle.

Vom Inhalt her sagt Schulze "Holzbau" (sehr gutes Buch) mit dem Hinweis, das der Nachweis in der Praxis nicht problematisch ist, das gleiche. Somit hast Du auch Deine anerkannte Publikation.

Ansonsten darauf bestehen, dass der Prüfer auch eine Zulassung für Holzbau hat. Ich habe gerade von einem Prüfer gehört, der sehr erstaunt über den Stahlbaunachweis auf E-P Ebene war. Der war kein Stahlbauer... In diesem Fall kann ein Prüfer auch mal abgelehnt werden (allerdings mit etwas Aufwand).

Viele Grüße
Timm Braasch

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Re Nachweis Schubverankerung Holztafelbau 02 Dez 2006 17:32 #17855

Ich kenne eine Holztafelbau-Firma, die die Fußschwelle der Wandelemente über BFU-Plättchen etc. auf der (meist im cm-Toleranzbereich ungenau betonierten) Stahlbetondecke oder -bodenplatte "aufständert". Der Zwischenraum unter der Schwelle wird dann später mit PU-Schaum ausgefüllt/gedämmt.

In diesem Fall geht's kaum ohne seitlichen Winkel mit Dübel o.ä. für die H-Last und längeren Zugankern an die Randständer für die min.V-Last.

Bei einer pauschalen Aussage über einen entbehrlichen H-Last-Nachweis wäre ich deshalb vorsichtig.

Was ist denn z.B. unter einer kaum belasteten aber aussteifenden Giebelwand, wenn Sparrenlage UND Deckenbalken parallel dazu spannen ? Vor allem, wenn nur ein leichtes Zink-Dach und eine leichte Geschoßdecke (ohne schweren Estrich) vorhanden sind. Dann kommen (mit Dachsog, ohne Schnee, ohne Verkehr) noch lange keine 10 kN/m V-Last zusammen. Und wenn man dann noch Zuganker braucht, weil die Wand rechnerisch abhebt, ist auch nicht mehr die gesamte Wandlänge für Reibung ansetzbar !

Oder mache ich hier einen Denkfehler ... ? Ich kenne besagte Abhandlung nicht, kannst ja mal die URL angeben ...

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Re Nachweis Schubverankerung Holztafelbau 03 Dez 2006 08:33 #17857

Wenn die Tafel abheben könnte, dann wäre auch keine Reibungsfläche vorhanden. Glücklicherweise soll aber die "normale" Zugverankerung das Abheben verhindern. Man müsste also das gesamte Haus seitlich verschieben können und so etwas kann ich mir einfach nicht vorstellen.

Aber gehen wir doch mal von einer minimalen Verschiebung aus: sofort wird die vertikale Zugverankerung aktiviert, da diese mit der Verschiebung "plötzlich" schiefsteht und somit eine horizontale Komponente erhält. Weiterhin hat die Zugverankerung auch einen Querschnitt der Querkräfte übertragen kann.

Umgekehrt: wenn ich den Auftrag hätte, das Haus verschieblich zu gestalten, dann hätte ich enorme Probleme. Selbst der PU-Schaum würde einen zu großen Widerstand bieten. Eine Kombination aus Folie-öl-Folie-öl-Folie wäre dann schon besser. Mit anderen Worten: eine Verschieblichkeit bekomme ich erst bei groben Unfug (manche Baufirmen scheinen sich das allerdings auf die Fahne zu schreiben).

Wie werden eigentlich die Fußschwelle der Wandellemente bei Deiner Holztafelbau-Firma mit der der Decke verbunden? Die liegt doch bestimmt nicht nur einfach auf. Ich kenne das so, dass die im regelmäßigem Abstand Betonschrauben setzen. Und die können schon recht viel Querkraft übernehmen.

Viel Grüße
Timm Braasch

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Re Nachweis Schubverankerung Holztafelbau 03 Dez 2006 10:38 #17859

"... Wenn die Tafel abheben könnte, dann wäre auch keine Reibungsfläche vorhanden ..."

Ja, stimmt.

"... sofort wird die vertikale Zugverankerung aktiviert, da diese mit der Verschiebung \"plötzlich\" schiefsteht und somit eine horizontale Komponente erhält ..."

Das wäre in der Praxis natürlich so, aber in der (theoretischen) Bemessung und Detail-Konstruktion soll das ja eine andere Komponente übernehmen. Wenn der Zuganker zu 100% für den Zuganschluß ausgenutzt/bemessen wurde, ist rechnerisch ja keine Reserve für eine andere Komponente übrig (wenn man's genau nimmt).

"... Weiterhin hat die Zugverankerung auch einen Querschnitt der Querkräfte übertragen kann ..."

Aber möglicherweise keine ausreichenden Randabstände zu den dann dadurch beanspruchten Rändern am Ständer. Und bei Lochblechen wenig Trägkeitsmoment für das Versatzmoment.

"... wenn ich den Auftrag hätte, das Haus verschieblich zu gestalten, dann hätte ich enorme Probleme ..."

Das sehe ich auch so, es passiert ja auch nix. Allerdings wird die Fußschwelle über seitliche Winkel mit Kamm-Nä in die Schwelle und FAZ-Dübeln in den Beton (zusätzlich) angeschlossen. Dem PU-Schaum allein würde ich aber nicht trauen. Keine Ahnung, wie der auf Schubkräfte (über 50 Jahre) reagiert und wie der am Holz und am Beton bei Scherbeanspruchung haftet. Ich glaube, auch die Isodach-Industrie hatte (oder hat immernoch) Probleme, Schubfelder hinzubekommen, und da gibt's immerhin noch Schrauben durch alle Schalen in den Trägergurt.

"... Ich kenne das so, dass die im regelmäßigem Abstand Betonschrauben setzen. Und die können schon recht viel Querkraft übernehmen ..."

Wenn aber die Schwelle wegen Betonungenauigkeiten örtlich unterfüttert wird (und das wird sie, u.a. auch bei den mehrlagigen Stoßüberdeckungen einer Bodenplatten-Schweißbahn), kommt Bolzenbiegung ins Spiel. Spätestens da versagt die Betonschraube oder die Betonkante gem. Zulassung.

Fazit : Ein praxistauglicher Nachweis ist kaum zu führen, es ist wohl immer eine Kombination aus mehreren Faktoren bzw. Reserven wie Reibung oder Doppelbeanspruchung s.o.. Aber sich ohne Anker NUR auf die Reibung zu verlassen, wie anfangs geschildert ? Ich stelle mir das Mörtelbett unter der Schwelle auch ziemlich bröselig vor, wenn das trockene Holz dem Mörtel beim Abbinden das Wasser entzieht ...

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ReNachweis Schubverankerung Holztafelbau 03 Dez 2006 13:48 #17864

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Hallo,

bei meiner Hausbaufirma werden die vorgefertigten Wandelemente auf einer Quellmörtelschicht aufgesetzt (mit parziell angeordneten Distanzstücken). Da die Wände fertig beplankt sind, ist ein Verdübeln der Schwelle mit der Bodenplatte nicht möglich.
Es wurden noch nie Anker zur Schubverankerung eingesetzt. Die URL zum oben genannten Beitrag ist:

www.tu-cottbus.de/Stahlbau/lehre/holzbau...ser%20S.63-%2076.pdf

Es ist ein Teil eines Vorlesungsskriptes eines Dr.-Ing. Steinbrecher an der TU Cottbus zum Thema Holzhäuser, meiner Meinung nach ganz gut gemacht.

Gruß Pet

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