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Hallo und guten Abend,
bei einer bestehenden ca. 25 Jahre alten Stahlhalle ist Vertikalverband durch einen Stahlrahmen ersetzt worden. Die Fußplatten der Stützen wurden auf den alten Einzelfundamenten verdübelt. Nun verlangt der Prüfer den Nachweis der Dübel für gerissenen Beton. Würdet Ihr das genauso sehen, oder haltet Ihr das auch für Schikane. |
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Hallo,
meiner Meinung nach ist das vom Prüfer nicht ganz unbegründet. Es sei denn Sie können ungerissenen Beton nachweisen. Dazu kann ich Ihnen nur das Buch "Befestigungstechnik" von Eligehausen, Mallée nahelegen (siehe unter diestatiker.de/diestatiker/index.php?opt...iew&id=199&Itemid=25) . In diesem Buch wird auf die ganze Thematik genauer eingegangen. Schöne Grüße auch |
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... das sehe ich auch so, wobei das ein "genauer" Prüfer sein muss.
Beton reißt immer, außer er ist gedrückt. Ein Fundament ist an seiner Oberfläche in horizontaler Richtung nicht gedrückt ! Werden Zugkräfte über Anker eingeleitet - und das ist bei einem Torrahmen sicherlich der Fall - sollten die Anker für gerissenen Beton zugelassen sein.
www.BIGWOLF.de
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..lies einmal die Zulassung deiner Dübel genau.
Darin ist klar definiert, wann ein Bauteil als gerissen gilt und wann nicht. Grüsse Thomas. |
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Vielen Dank für Eure Antworten.
Wieder etwas dazu gelernt. |
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