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Verzinkung: muß über die gesamte Gebäudelebensdauer(> 50Jahre) wartungsfrei erhalten bleiben siehe hierzu technische Mitteilung VPI NRW SG03/05: rechnerischer Nachweis der Lebensdauer(Zeitdauer muß in Prüfbericht vermerkt werden) + Werksbescheinigung über die erreichte Schichtdicke+ Bohren/Sägen nur vor der Verzinkung zulässig(also keine Meterware)+ nur Stückverzinkung zulässig .........
Also sehr aufwendig+teuer ! |
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.. alle Fachwelt diskutiert über einen Gebäude-TüV , über Wartungsintervalle bei Hallen etc., und ihr wollt verzinkte Stahlseile im Boden verbuddeln. Gehts noch ??
Thomas |
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Hallo Thomas,
ich ganz bestimmt nicht. Daher meine Frage bezüglich der Dauerhaftigkeit. Gruß Sönke |
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also aus diesem Hinweis der Prüfingenieure kann ich kein Verbot ableiten. Deren Logik folgend, müssten ja alle tragenden Teile vor unsachgemäßem Zugriff geschützt werden. Das ist meiner Meinung nach utopisch.
mclobes |
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auch wenn ich ein Verlegen innerhalb der Betonbodenplatte bevorzugen würde; gegen eine Verlegung tragender Stahlbauteile im Boden spricht aus technischer Sicht erstmal nichts, bei geeignetem Korrosionsschutz. DIN 12944 enthält entspechende Beschichtungssysteme für diese Umgebungsbedingung.
mclobes |
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also gibt es hier niemanden der bei Stahlfasersohlen Zugbewehrung/-bänder
innerhalb oder unterhalb der der Sohle einbaut? -> Lastabtragung der Horizontallasten nur über entsprechend größere Einzelfundamente mit ggf. angebundenen Streifenfundamenten ? -> einzige Ausnahme bei schlechten Baugrundverhältnissen Stahlbetonzugbalken unterhalb der Sohlplatte? Kann man das so zusammenfassen ? Gruß rainer |
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