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au wei.....bodenplatte ohne bewehung, und dann auch noch auf treibsand gebaut....ein fall für kabel 1 oder RTL II.
das muß unbedingt ins fernsehn...! MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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Hallo Andreas,
diesen Beitrag zu dem Schadensfall habe ich mit großem Interesse gelesen. Darf man fragen wie es weiter ging, was samiert wurde und was man hingenommen hat ? Gab es darüber hinaus noch rechtliche Konsequenzen, oder ging es eher glimpflich aus ? Über Schadensfälle erfährt man ja im allgemeinen ja nicht allzu viel. Vielleicht hier. Danke im Voraus. Freundliche Grüße
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sorry aber ...
war das wahrscheinlich wieder die billigste baufirma in der ausschreibung? hört man immer häufiger. die leute schauen nur noch aufs geld. tja, jetzt hast den schaden. qualität kostet was. |
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Hallo,
man kann eine Bodenplatte auch als konstruktives Element sehen. Früher wurden die Bodenplatten nachträglich eingebracht, sie waren also abgelöst von der Tragkonstruktion, und hatten keine tragende Funktion. Konstruktive Elemente braucht man also nicht zwingend bewehren. Eine Q188 im oberen Drittel bringt statisch eh kaum was.... Solange die Wände keine Risse haben, müssten die Streifenfundamente ok sein.... Ob diese nun bewehrt sein müssen kann man nicht so eindeutig sagen, auch in den Bereichen der Türöffnungen muss nicht zwingend der Grundunterzug bewehrt werden. Wenn das Fundament an der Stelle reissen sollte, reisst es halt. Die DIN erlaubt ja auch eindeutig unbewehrte Fundamente. Wir bewehren zwar diese Bauteile konstruktiv um diesen Fragen dann später aus dem Weg zu gehen, aber ich würde dem Bauherren es nicht zumuten einen Abriss oder Unterfangung in Erwägung zu ziehen. Hier würde ich etwas behutsamer reagieren, und Ihm erklären dass die Ausführung zwar nicht glücklich ist, aber trotzdem halten kann..... Wie gesagt solange die Wände ohne Risse sind.... |
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Andreas schrieb:
Das diskutieren um die statische Komponente überlasse ich liebe denen, für die dieses Forum eingerichtet wurde. Daher mische ich mich nur ein wenig bei dem zitierten Satz ein. Wie kommst Du darauf, dass ein Abriss unverhältnismäßig sein würde? Das muss so nicht stimmen. Ich musste das als SV schon 3 Mal fordern. 2 Mal als Privatsachverständiger, dem in den folgenden Prozessen auch entsprochen wurde und einmal als gerichtlich bestellter Sachverständiger. Letzter Prozeß ist noch nicht abgeschlossen (2 Jahre) Wenn das Gewerk die vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist und auch durch eine Nachbesserung nicht aufweisen würde, kann es sehr wohl zum Totalabriss kommen. Die Frage ist, wer ist verantwortlich. Ergo - wer zahlt. Dann als nächste Frage, ist der TWP Schuld - dann evtl. versichert. Ist der BU Schuld - dann nicht versichert (Schlechterleistung ist nicht versicherbar. Gab es einen Bauleiter - dann den mit ins Boot holen, der erklärt dem BU evtl. den Streit und fordert Ihm auf, auf seiner Seite der Sache beizutreten, dann könnte man sich evtl. noch an die Versicherung des BL gütig halten, auch wenn der BU die Flügel streckt. Alles nur ein Gedankenspiel |
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Letzte Änderung: von Mark.
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Entschuldigung.
Gerade erste gesehen. Das ist ja eine Beitragsleiche und Uralt ![]() |
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