Willkommen,
Gast
|
|
|
|
servus zusammen,
dumme frage: ist ein prüfstatiker verpflichtet, mir als statikersteller einen prüfbericht zukommen zu lassen? gruss bernd |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Wie überall in unserer Branche schlägt die Kleinstaaterei zu, will sagen, daß hängt vom Land ab. I.d.R. sendet der PI eine Ausfertigung an den Aufsteller. Die komplette geprüfte Statik mit Prüfbericht an den Bauherrn, da er ja Auftraggeber ist
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Moin moin,
ich glaube nicht, daß der PI verpflichtet ist einen Prüfbericht an den Statiker zu schicken... Gruß Woodpecker |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
ich denke auch der Prüfstatiker ist nicht verpflichtet. Bei uns wird es bisher so praktiziert, daß ich eine Kopie des Prüfberichts vorab bekomme, oder einen klärenden Telefonanruf bei Einzelfragen. So erhalten die Aufsteller die Chance einen Schlußbericht beanstandungsfrei zu erhalten. Gruß Wolfgang |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
du hast doch keinen Vertrag mit dem Prüfstatiker, sondern der Bauherr. Wieso soll er dir dann den Prüfbericht schicken müssen ? Hauke |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
du hast doch keinen Vertrag mit dem Prüfstatiker, sondern der Bauherr. Wieso soll er dir dann den Prüfbericht schicken müssen ? Hauke |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten