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Reprüfbericht 20 Feb 2006 23:11 #13329

@Hauke:
vlt. weil in fachlicher hinsicht der aufsteller der geeignetere ansprechpartner ist und weil dieser event. vermerke bei der weiteren planung auch berücksichtigen sollte.
wenn der bericht beim bh landet, kommen vermerke oft nicht oder erst zu spät beim planer oder auf der baustelle an.
ich kenne es so, dass alle gepr. unterlagen zwecks einsichtnahme und beachtung an den aufsteller gehen. dieser schickt nach abschluss des BV's den ganzen kram an den bh zwecks archivierung. Habe auch noch keinen bh erlebt, der sich für die geprüfte statik interessiert hat.
prüfbericht wird m.e. sowieso in div. ausfertigungen an alle beteiligten versendet. jedenfalls machen das clevere prüfer so.
information ist alles!

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Reprüfbericht 21 Feb 2006 12:02 #13349

ich habe auch nicht gesagt, was üblich ist, sondern nur den rechtlichen Fall betrachtet.

Wir haben immer, den Prüfbericht vorab zu Kenntnis bekommen und dann die geprüfte Statik mit der Bitte um Weiterleitung an den BH.

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Reprüfbericht 21 Feb 2006 12:15 #13351

Hallo,

also ich würde auch rein rechtlich keinen Anspruch des Berechnungsaufstellers sehen, einen Prüfbericht vom Prüfer direkt zu erhalten. Die geprüften Unterlagen gehen an den Bauherrn, der dann logischerweise die Unhterlagen zur Einsicht weiterleiten sollte/muss.
Was sinnvoll in diesem Zusammenhang wäre, ist noch lange nicht rechtlich notwendig.

Die "grüngestempelten" Unterlagen der Baugenemigung erhält doch auch nicht der Planverfasser direkt vom Bauamt.

Mit freundlichem Gruß

Olaf

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