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nur weil eine norm geändert wurden, sind dadurch altbauten nicht einsturzgefährdet.
es gibt auch alte autos, die ohne gurte und kat durch die gegend fahren, obwohl es vorschrift wäre. man kann von einem altbau nicht verlangen, moderne richtlinien zu erfüllen, es sei denn, man strebt eine komplettsanierung an, was in den meisten fällen unwirtschaftlich ist. mit der rechtsprchung dürfte man in dem fall keine probleme haben, wenn man den bauherrn vertraglich auf die verwendung alter normen hingewiesen hat. wo kein kläger, da kein richter. gruß chris MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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Hallo Kollegen ,
zu Ursachen oder Schuldfragen will und kann ich mich hier nicht äußern. Ich hätte nur eine Sache in unserem eigenen Interesse als Statiker anzumerken. Jeder sollte für sich entscheiden , ob er mit seiner Berechnung oder seinen Vorgaben an den Architekten " leben " kann. Im Zweifelsfall spielt die DIN vor Gericht keine Rolle; hier gelten nur die " anerkannten Regeln der Technik " und das Verständnis des Richters zur Sache , was wieder vom Sachverständigen abhängt. Ich will damit sagen , jeder muß für sich entscheiden wie er seine Planung ausführt. ( DIN ist kein Gesetz auf das man sich berufen kann ) Gruß RM |
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