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ReEinsturz mehrerer Hallendächer 02 Feb 2006 14:22 #12849

Sobald die neue DIN 1055 Teil 5 eingeführt ist erhöhen sich die Schneelasten sowieso mal in sehr vielen Regionen dramatisch (in Leutkirch im Allgäu zum Beispiel - von 150 kg auf ca. 250 kg!! - ob das sinnvoll ist? Da wären ja alle bestehenden Bauwerke einsturzgefährdet) ....
Die Schneelast muß natürlich immer entsprechend der DIN angesetzt werden - nur die DIN deckt nicht alle Witterungssituation ab, sodaß bei überschreiten der angegebenden Belastung schlichtwegs geräumt werden muß (schreiben übrigens auch Prüfstatiker in ihre Statiken rein).
über das Eigengewicht wurde ja schon gerätselt - die österreicher haben ihrem Normenwerk wohl deutlich genauere Angaben darüber von 10 - 900 kg je Kubikmeter je nach Art.

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ReEinsturz mehrerer Hallendächer 02 Feb 2006 14:23 #12850

Sobald die neue DIN 1055 Teil 5 eingeführt ist erhöhen sich die Schneelasten sowieso mal in sehr vielen Regionen dramatisch (in Leutkirch im Allgäu zum Beispiel - von 150 kg auf ca. 250 kg!! - ob das sinnvoll ist? Da wären ja alle bestehenden Bauwerke einsturzgefährdet) ....
Die Schneelast muß natürlich immer entsprechend der DIN angesetzt werden - nur die DIN deckt nicht alle Witterungssituation ab, sodaß bei überschreiten der angegebenden Belastung schlichtwegs geräumt werden muß (schreiben übrigens auch Prüfstatiker in ihre Statiken rein).
über das Eigengewicht wurde ja schon gerätselt - die österreicher haben ihrem Normenwerk wohl deutlich genauere Angaben darüber von 10 - 900 kg je Kubikmeter je nach Art.

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ReEinsturz mehrerer Hallendächer 02 Feb 2006 16:01 #12855

Wird noch nach der gültigen alten Norm bemessen und tritt später ein Mangel auf, der durch die Bemessung nach der neuen Norm, die schon veröffentlicht aber noch nicht bauaufsichtlich eingeführt ist, nicht aufgetreten wäre, so ist das Bauwerk mangelhaft. Juristisch ist die bauaufsichtliche Einführung nicht relevant.

Siehe hierzu mein Eintrag vom 8.12.2005.


Gruß B. Meier.

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ReEinsturz mehrerer Hallendächer 03 Feb 2006 06:47 #12861

Wenn das so wäre / das so ist - wie kann ich mich als Statiker vor rechtsansprüchen schützen? Wenn ich vertraglich die Norm mit dem Auftraggeber festlege? Gibt es hierzu denn schon Rechtssprechungen? Den Beitrag vom 08.12.05 habe ich leider nicht gefunden.
Danke Christoph

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ReEinsturz mehrerer Hallendächer 03 Feb 2006 07:04 #12862

Hallo,

Für die Statik und den richtigen normengemäßen Ansatz der Schneelast ist der Tragwerksplaner verantwortlich.
Wartungsarbeiten und überprüfungen liegen im Verantwortungbereich des Bauherren und Betreibers.
Streng genommen sollten im Rahmen eines SIGE- Plans derartige Arbeiten (Schneeräumen) in die "Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage" mit aufgenommen werden.
Damit hat jeder seine Schuldigkeit getan.

Gruss
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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ReEinsturz mehrerer Hallendächer 03 Feb 2006 08:11 #12866

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