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Frage zu Theorie 2.O 01 Dez 2005 11:22 #11734

Bin ein bisschen verwirrt, was die th.2.O. im Stahlbau angeht.
Ist es richtig das ich entweder die Schnittgrössen nach 1.Ordnung rechnen kann, aber dann das Biegeknicken und Biegedrillknicken extra nachweisen muss (Ersatzstabverfahren). Oder ich rechne die Schnittgrössen nach 2.Ordnung , mache die normalen Tragsicherheitsnachweise und muss aber keine extra Nachweise für Biegeknicken und Biegedrillknicken mehr führen. Verzeiht meine Unwissenheit

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ReFrage zu Theorie 2.O 01 Dez 2005 11:42 #11735

Die 1. Aussage ist richtig, die 2. Falsch.
Auch wenn die Schnittgrößen nach Th.II.0. ermittelt wurden, ist ein Ersatzstabnachweis für das Biegedrillknicken erforderlich. Ausnahme: auch die Torsionsmomente werden unter Berücksichtigunhg der Verformungen ermittelt (Biegetorsionstheorie II. O.). Das können aber Programme in aller Regel nicht.
übrigens hat das nichts explizit mit Stahlbau zu tun, sondern gilt für alle Baustoffe.

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ReFrage zu Theorie 2.O 01 Dez 2005 12:27 #11736

nochmal zur 1. Aussage.
Element 303 DIN 18800-2 sagt:

"Die Biegedrillknickuntersuchung ist für die aus dem Stabwerk herausgelöst gedachten Stäbe durchzuführen. Dabei sind die Stabendmomente erforderlichenfalls nach Th. II. O. zu bestimmen [...]"

Nach El. 202 wiederum braucht man bei der Vorkrümmung für BGDK nur den halben Stich ansetzen.
Wenn ich dass jetzt richtig verstehe müsste ich dann aber schon (zumindest für die Stabendmomente) grundsätzlich nach Th. II.O. (mit 0,5 v) rechnen, oder ?

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ReFrage zu Theorie 2.O 01 Dez 2005 13:07 #11737

Moin, Moin,

einen guten überblick dazu gibt:
V. Gensichen, Zur praktischen Anwendung der DIN 18800 T1 und T2
Bauingenieur 72 (1997) S. 393 - 403

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E-Modul 01 Dez 2005 15:32 #11743

Hallo zusammen,

eigentlich wollte ich einen neuen Beitrag schreiben, aber jetzt hänge ich mich hier einfach dran:

Es geht mir um den anzusetzenden E-Modul bei Berechnungen nach Theorie 2. Ordnung. In der Zulassung zu Edelstahl wird für den Stabilitätsnachweis der E-Modul abgemindert (und das ziemlich ordentlich). Ich gehe mal davon aus, daß damit ein nichtlineares Materialgesetz berücksichtigt wird. Was ich mich frage ist, gibt es solch eine Abminderung auch bei Baustahl? In der DIN 18800 konnte ich nichts finden. Sind Edelstahl und Baustahl so sehr unterschiedlich?

Gruß Ulrich

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ReE-Modul 01 Dez 2005 15:41 #11747

Moin, Moin,

für den Baustahl kenne ich nur die üblichen 10% als gammaM


Gruß Pitt

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