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Gast
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Hallo,
Ich bezweifel auch gar nicht das in Einzelfällen dies auch eine statische Funktion hat. Nur halte ich die sich daraus ergebende Konsequenz einer überwachungsklasse 2 für eine einfache Garagenkonstruktion für maßlos überzogen. gruss Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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Hallo extrabrut,
in der Tabelle für die Expositionsklassen ist unter der Abteilung XD1 die Einzelgarage seperat aufgeführt, daher ist meiner Meinung die Anforderung nicht noch höher anzusetzen wie die "Normengötter" vorgeben. Die Anforderung XF1 ergibt sich aus der Nutzung der Einzelgarage und soll wahrscheinlich den Fall der offenstehenden Garagentoreinfahrt abdecken. Ich habe bisher noch keinen gesehen der seine Garage mit Tausalz beworfen hat damit Wasser (wie kommt es denn da rein?) auftaut, aber wenn er das macht ist es XF4. Die DIN gibt aber auch noch einen kleinen Tip, so steht bei der Anforderung XD1 der Hinweis "Eine Betonfestigkeitsklasse niedriger, sofern aufgrund der zusätzlich zutreffenden Expositionsklasse XF Luftporenbeton verwendet wird". Hurra wir sind bei C25/30 angekommen und sind in der überwachungsklasse 1. Gruß Stefan |
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Ich denke hier muß man nur mal den gesunden Ingenieurverstand anwenden.
Eine Garage ist normaler geschlossen und die Bodenplatte ist wohl kaum wassergesättigt(XF4) die Expo.klasse XF bezieht sich nur auf den Betonangriff durch Frost und damit verbundenen starken Taumitteleinsatz!! Meiner Meinung nach ist solch eine Bodenplatte mäßig Feucht, d.h. XC3 und XD1 Die überwachungsklassen stehen in der DIN 1045-3 Betone über C30/37 und/oder Expo.klasse XD sind grundsätzlich überwachungsklasse 2!! |
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Hall Kollege!
Klar, im BK 2005 Gruß AO |
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Hallo Kollegen!
Bei allem Verständnis für Eure Einwände. Innerhab der DIN wird nicht unterschieden zwischen tragend und nichttragend. Daraus folgt: Sobald Bewehrung innerhalb der Bodenplatte / Sohlplatte zur Ausführung kommt sind die Regeln gem. DIN anzuwenden. (Gebrauchstauglichkeit) Konsequenz : Wer nicht mit diesen Regeln leben kann muss unbewehrte Sohl- oder Bodenplatten, oder gar keine, ausführen. Die soweit mir bekannte "Erleichterung" ergibt sich aus dem Aufsatz im BK2005, aus dem sinngemäß hervorgeht, dass bei der zu erwartenden privaten Nutzung (geringe Frequentierung, und somit geringerer Eintrag von Tausalz) die Expositionsklasse auf XC3 herabgesetzt werden kann. Kann auch auf Tiefgaragen zu Wohnbebauungen angesetzt werden. Was besseres ist mir nicht bekannt. Gruß AO zur Einstufung einer Bodenplatte für "Einzelgaragen" in die überwachungsklasse 2 der Anwendung dieses speziellen Punktes |
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Was heißt das den nun,
C25/30 und ü-Klasse 1 wie Statikheld schreibt oder doch C30/37 und damit ü-Klasse 2 ? |
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