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ReBodenplatte Einzelgarage 03 Sep 2005 17:15 #10656

Hall JDA!

Hier sind im Zusammenhang die drei Normenwerkerke DIN 1045-1, DIN 1045-2 und DIN 1045-3 zusammen anzuwenden.
Nicht immer ist ein C25/30 automatisch in ü-Klasse (überwachungsklasse) 1 und nicht immer ein C30/37 in ü-Klasse 2

Gruß
AO

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ReBodenplatte Einzelgarage 04 Sep 2005 16:30 #10659

Hallo AO,

mit großem Interesse verfolge ich die ganzen Meldungen und es scheint so als hätte jeder so ein bißchen recht. Also wie Planfix schon schrieb ist es richtig das sobald die Expositionsklasse XD auftritt, die überwachungsklasse 2 maßgebend ist. Ebenso gilt dies auch für die Betongüte C30/37. Aber es wird schon in gewisserweise unterschieden in tragend und nichttragend, wenn man sich den Abschnitt 6.3 (Betondeckung) der DIN1045-1 vornimmt ist im Absatz (2) der Hinweis der "Bewehrung in ansonsten als unbewehrt anzusehenden Bauteilen usw." und dort die "Konstruktive Bewehrung" mit der notwendigen Betondeckung für XD1 versieht alles in Ordnung ist. Ich weis zwar nicht wo hin das dann führt, weil 5,5cm als Betondeckung doch ganz schön viel ist, aber vielleicht sollte man die bisher gebauten Garagen der vergangenen 30 Jahre auf ihre Schäden untersuchen und dies in einem Schadensbericht im Beuth-Verlag veröffentlichen (denn nur was teuer ist, ist gut). Mir persönlich sind bisher keine Abplatzung aus Bewehrungskorrosion in einer Einzelgarage vorgekommen, ich denke das liegt auch daran das die Feuchtigkeit schneller verdunstet als in dem Beton eindringt.

Gruß
Stefan

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ReBodenplatte Einzelgarage 05 Sep 2005 09:03 #10665

Hall Statikheld!

Dein Hinweis auf Abs. 6.3 Satz 2 ist in Ornung.
M. E. sagt wird durch diesen Absatz deutlich, dass sobald Bewehrung ins Spiel kommt, egal ob tragend oder nichttragend, die Regeln nach Tabelle 3 einzuhalten sind.
Warum sind Einzelgaragen so ausdrücklich benannt worden? Sicher nicht damit "wir " als Tragwerksplaner uns mal so locker darüber hinwegsetzen. Anzunehmen ist, dass die Forderung aus Schadensfällen der letzeten 30 Jahre resultieren und die hier gestellten Forderungen bereits die Umsetzung zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit darstellen.

Das Fatale mit dem schnellen Verdunsten liegt m.E. darin, dass Salzkristalle i.d.R. dort verbleiben wo das Wasser verdunstet ist und in Bereichen der Aufstellfläche des Fahrzeugs somit eine stetig anwachsende Salzkonzentration vorzufinden ist.
(Wer spült schon regelmäßig seine Garage aus)

Gruß
AO

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ReBodenplatte Einzelgarage 05 Sep 2005 14:39 #10671

Auch wenn das Thema in den bisherigen Beiträgen schon fast erschöpfend behandelt ist, will ich hier doch einen Hinweis auf www.betonguide.de anbringen. Dieser Online-Bauteilkatalog ist eine Planungshilfe der Bauberatung Zement und des Transportbetonverbandes (mit beiden bin ich weder verwandt, noch verschwägert, noch sonst wie arbeitsmäßig liiert) für Tragwerksplaner.
Dort finden sich in punkto bewehrter Bodenplatte einer Einzelgarage (tragend) u.a. folgende Angaben:
Betonart: Normalbeton
Bewehrung: Stahlbeton
Mindestdruckfestigkeitsklasse: C30/37
Expositionsklassen: XC3, XD1, XF1
überwachungsklasse: 2
Mindestbetondeckung [mm]: 40

Für die unbewehrte Bodenplatte einer Einzelgarage gilt (u.a.):
Betonart: Normalbeton
Bewehrung: unbewehrt
Mindestdruckfestigkeitsklasse: C25/30
Expositionsklassen: XF1
überwachungsklasse: 1
(Anm.: Hier macht natürlich XC und XD keinen Sinn, da keine Bewhrungskorrosion möglich ist.)

Bei bewehrten Bodenplatten, die nicht als Teil des Tragwerkes konzipiert sind, können im Einzelfall ggfs. in Absprache - wie bereits des öfteren erwähnt -abweichende Festlegungen getroffen werden (DIN 1045 gilt für "Tragwerke"). Aber natürlich kann man sich an die oben genannten Angaben orientieren.

Gruß
Berthold

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ReBodenplatte Einzelgarage 05 Sep 2005 18:07 #10674

Bravo !

Dem kann ich nur zustimmen !!!!!!!!!!!

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ReBodenplatte Einzelgarage 06 Sep 2005 15:33 #10688

Hallo nochmal,
aber zu diesem Thema das letzte mal. Der Nabau hat in seinen neusten Auslegungen endlich festgelegt was eine Einzelgarage für Anforderungen hat und dort erscheint komischerweise wieder mal die Formulierung "tragendes Bauteil" und die wachsweiche Formulierung für "andere Fälle". Also ich denke wenn man die Seite 3 und 4 der Auslegungen zugrunde legt muss keine Einzelgarage in die überwachungsklasse 2 eingestuft werden, sondern kann mit den "normalen" Bemessungs- und überwachungmethoden ausgeführt werden. Es sei denn sie ist hochfrequentiert und die Fahrzeuge geben sich die Motorhaube in die Hand.

>>> www.nabau.din.de/sixcms/media.php/1361/A...and%202005-07-22.pdf

Gruß
Stefan

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